Vorstehung verlangte Zusatz zum Vertrage über die Benützung des Sct. Anna Spitales nämlich,soweit die jeweilig vorhandenen freien Räumlichkeiten ausreichen weggelassen werde, weil sich ja die Stadtgemeinde natürlich nur soweit verpflichten kann als es die vorhandenen freien Räumlichkeiten gestatten. Bezüglich der Verpflegungsgebühr ist zu bemerken, daß dieselben ab 1. Jänner 1891 allgemein mit 80 xr pr Tag berechnet werden wird, da bei dem nunmehrigen Lebensmittelpreisen, es nicht mehr möglich ist mit 50 Kreuzer der halbwegs das Auskommen zu finden und daher auch im Linzer Krankenhause die Verpflegungsgebühr schon seit längerer Zeit mit 85 xr pr Tag festgesetzt ist. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 14837 4. Dr. Julius Seidl überreicht drei Grundüberlassungs-Verträge betreffend die Bauparzellen 1109/1 1109/2 und Grundparzellen 73/1, 72/2, 594/3, 596/1, 596/10, 1341/1, 1341/9, 593/5 und die beiden ServitutsBestellungs-Urkunden betreffend die Häuser Consc. N°. 508, 509, 539 und 540 in Ennsdorf zur
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