einstimmig gegen Erlag der Taxe in den Gemeinde Verband aufgenommen. Ferner wird den Herren Johann Jaklitsch, Josef Bauer und Hermann Wiener das Bürgerrecht gegen Erlag der Taxe verliehen. 2. Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Steyr hat sich unterm 1. Juli 1891 mit einer Eingabe an den Gemeinderath gewendet, in welcher Letzterer ersucht wird bei den katholischen Pfarren als Eigenthümer des Friedhofes dahin zu wirken, daß bei der beabsichtigten Erweiterung des hiesigen Friedhofes nicht ein durch Mauern vollständig abgeschlossener Platz mit separa ten Eingang als Begräbnißstätte für die evangelische Glaubensgenossen hergerichtet werde, sondern daß der bisherige Usus beibehalten werden möge. Herr G.R. Kautsch betont, daß sich die evangelische Glaubensgenossen hauptsächlich durch die beabsichtigte vollständig Trennung ihrer Begräbnißstätte durch eine Mauer und seperaten Eingang gekränkt fühlen und
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