Ratsprotokoll vom 31. Juli 1891

Beifügung dieser Bedingung das Kaufsanbot illusorisch wird, da die Waffenfabrik falls sie in dieser Gegend einen Platz besässe nicht den fraglichen Grundkaufen würde. Herr Sectionsobmann erwiedert, daß der Gemeinde mit einem kleineren Platz gedient sei. Herr G.R. Kautsch ist für den Sectionsantrag von der Ansicht geleitet, daß die Gemeinde nur einen Grund verkaufen könne, denn sie entbehren kann. Herr G.R. Ritzinger betont, daß die Gemeinde zur Schottergewinnung und Bearbeitung nur einen kleineren Platz benöthiget vielleicht würde der Waffenfabriks Gesellschaft ein Theil des besagten Grundes genügen. Herr G.R. Josef Huber ist für unbedingte Annahme des Kaufanbothes und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, da dort der Uferschutz gegen Austritt des Wassers nicht genügend ist, welcher Uibelstand durch Aufführung eines Baues beseitiget würde;

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