Ratsprotokoll vom 31. Juli 1891

Raths-Protokoll. aufgenommen am 31. Juli 1891 über die diesjährige VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtig sind Als Vorsitzender der Herr Bürgermeister Johann Berger. Der Herr Vicebürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderathe: Angermann Franz Dr. Kurz Alois Dr. Anzengruber Leopold Mayr Anton Auböck Karl Perz Mathias Haller Josef Ritzinger Gustav Höfner Friedrich Dr. Scholz Johann Huber Joses Schrader August Huber Leopold Stummer Leopold Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Ferner sind anwesend der Stadt Secretär Fritz Hähnel und der Schriftführer Concipist Franz Rosenberg. Entschuldiget haben ihr Fernbleiben die Herren G.R. Göppl Emil, Hochhauser Johann Dr., Franz Lang und Olbrich Hugo.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section. 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Zuschrift des evangelischen Pfarramtes in Betreff der Friedhof Erweiterung. 3. (Im Einvernehmen mit der IV. Section) Gesuche um Verleihung der Schuldiener Stelle an der neu erbauten Schule, 4.. (Im Einvernehmen mit der IV. Section) Zustimmung zum neuen Stiftbrief über den Steyer-Invaliden-Fond. 5. Amtsbericht betreffs der Bier Verbrauchs-Umlage. II. Section. 6. Offert für Pachtung der Vorspannsfuhren. 7. Amtsbericht über den Stadtkasse JournalsAbschluss pro Juni 1891. III. Section. 8. Anbot auf Ankauf der Grundparzelle 503 seitens der Waffenfabrik. 9. Commissions-Protokoll betreff Pflasterung des Baadergassels.

IV. Section. 10. Verleihung zweier Pacherschen Pfründen á 6 fl 11. Eingabe der Leitung der Knaben Volksschule Steyrdorf betreff Besorgung des Schuldiener-Dienstes. Beginn der Sitzung 5 Uhr Abends. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigket erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verificatoren die Herren G.R. Jäger Anton v. Waldau und Kautsch Jacob und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a) Die Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr hat folgendes Schreiben an die Gemeinde-Vorstehung gerichtet: Euer Hochwohlgeboren. Hochverehrter Herr Bürgermeister! Am 4. November 1891 werden es hundert Jahre werden, daß der Ehrenbürger der Stadt Steyr und rühmlichst bekannte Historiker dieser Stadt Franz Xaver Pritz, hier geboren wurde.

Franz Xaver Pritz war regulierter Chorherr des Stiftes Sct. Florian, emeritierter Professor des Bibelstudiums des alten Bundes und der orientalischen Sprachen zu Linz, wirklicher bischöflicher Consistorialrath correspondierendes Mitglied der kaiserlichen Akademie der Wissen schaften zu Wien, Ehren-Mitglied des historischen Vereines für Kärnthen zu Klagenfurt und der historischstatistischen Section der k.k. mährisch-schlesischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues der Natur- und Landeskunde zu Brünn, Ausschuss-Mitglied des Museums Francisco-Larolinum zu Linz. Unter seinen Werken ragen hervor: 1. Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebungen, nebst mehreren Beilagen betreffend die Geschichte der Eisengewerkschaft und der Klöster Garsten und Gleink.

Linz bei Quirin Haslinger 1837 welches Werk später sehr vermehrt und bis zum Jahre 1851 fortgeführt, mit mehreren neuen Beilagen und den Abschriften der wichtigsten Urkunden versehen, als Mannsuript, vom Verfasfer eigenhändig geschrieben und mit einer Widmung an die Stadt Steyr versehen, im Archive der Stadt Steyr niedergelegt wurde. 2. Geschichte des Landes ob der Enns von den ältesten bis zur neuesten Zeit, 2 Bände, Linz bei Quirin Haslinger 1847. Ausserdem verfasste Pritz noch eine Geschichte der ehemaligen Benediktiner-Klöster Garsten und Gleink und eine Geschichte des Landes ob der Enns kurz bearbeitet für Schule und Haus. Nebst diesen selbstständigen geschichtlichen Werken wurden von ihm noch viele grössere und kleinere historische und theologische Abhandlungen und kleineren Beitrage zur Kirchengeschichte Oberoesterreichs geschrieben die in wissenschaftlichen Zeitschriften und Werken aufgenommen wurden. Stadt Steyr kann stolz auf diesen ihren Sohn sein und die gefertigte Gesellschaft erlaubt sich deshalb Ihnen hoch-

verehrter Herr Bürgermeister, in Vorschlag zu bringen, dem Andenken dieses verdienstvollen Mannes in der Weise Rechnung zu tragen, daß die Gemeinde Steyr zur Feier des hundertsten Gedächtnisstages der Geburt Franz Xaver Pritz's an dem Geburtshause desselben (in Ennsdorf N° 28 alt) eine Marmortafel anbringen lasse die in kurzen Worten die Bedeutung dieses Ereignisses auch für kommende Geschlechter bezeichnen möge. Die gefertigte Gesellschaft ist gerne bereit auch weiter in dieser Sache thätig zu sein, falls es gewünscht werden sollte und sieht der geneigten Aeusserung in dieser Angelegen heit entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung für Sie hochverehrter Herr Bürgermeister, zeichnet Steyr am 10 Juli 1891 für die Gesellschaft der Alterthumsfreunde Jacob Kantsch.

Herr G.R. Tomitz tritt dafür ein daß dem verdienstvollen Ehrenbürger ein Denkmal geschaffen werde und beantragt die Gesellschaft der AlterthumsFreunde zu ersuchen die Angelegenheit durchzuführen. Die Kosten der Errichtung der Votivtafel würde die Gemeinde auf sich nehmen. Herr G.R. Dr. Angermann erklärt sich mit dem Antrage des Herrn G.R. Tomitz einverstanden, nur möchte er die Kosten praeliminirt wissen damit einerseits die Gesellschaft der Alterthumsfreunde bei Errichtung des Denkmales eine Richtschnur hätte, andererseits die Gemeinde wisse, in wie weit das Gemeinde Vermögen in Anspruch genommen wird, und ersucht daher dem Herrn G.R. Kautsch, er möge ungefähr die Kosten der Errichtung einer Votivotafel bekannt geben. Herr G.R. Kautsch erklärt momentan nicht in der Lage zu sein, die Kosten mit theilen zu können, er werde jedoch einen Voranschlag ausarbeiten und dem Herrn Bürgermeister überreichen, worauf dann die Angelegenheit dem Gemeinderathe zur Beschlußfassung vorgelegt werden könne.

Der Herr Vorsitzende sagt zu die Sache sodann auf die Tages-Ordnung der nächsten Gemeinderathssitzung zu setzen. b. Herr G.R. Dr. Hochhauser hat sich bereit erklärt den zwischen den beiden Bögen auf seinem Gute in Neulust führenden Privatweg der Gemeinde unentgeldlich abzutreten. Diese Grundabtretung wird angenommen und über Antrag des Herrn G.R. Kautsch dem Herrn Dr. Hochhauser hiefür einstimmig der Dank ausgesprochen. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten: I. Section. Referent: Sectionsbbmann Herr G.R. Anton Jäger von Waldau. 1. Johann Jaklitsch, Kaufmann und Hausbesitzer, Johann Paroschinsky, Gasthausbesitzer Josef Bauer städt. Amtsdiener und Hermann Wiener, Beamter der Waffenfabrik, werden gemäß des Sectionsantrages

einstimmig gegen Erlag der Taxe in den Gemeinde Verband aufgenommen. Ferner wird den Herren Johann Jaklitsch, Josef Bauer und Hermann Wiener das Bürgerrecht gegen Erlag der Taxe verliehen. 2. Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Steyr hat sich unterm 1. Juli 1891 mit einer Eingabe an den Gemeinderath gewendet, in welcher Letzterer ersucht wird bei den katholischen Pfarren als Eigenthümer des Friedhofes dahin zu wirken, daß bei der beabsichtigten Erweiterung des hiesigen Friedhofes nicht ein durch Mauern vollständig abgeschlossener Platz mit separa ten Eingang als Begräbnißstätte für die evangelische Glaubensgenossen hergerichtet werde, sondern daß der bisherige Usus beibehalten werden möge. Herr G.R. Kautsch betont, daß sich die evangelische Glaubensgenossen hauptsächlich durch die beabsichtigte vollständig Trennung ihrer Begräbnißstätte durch eine Mauer und seperaten Eingang gekränkt fühlen und

ersuchen um Beibehaltung des bisherigen Usus, (wornach Katholiken und Protestanten neben einander beerdiget wurden und nur einzelne eigene Gräber an einem abgesonderten Platze sich befinden, welcher übrigens auch nur durch einen niederen, Zaun von den übrigen Theilen des Friedhofes getrennt ist. Herr G.R. Ritzinger glaubt der Gemeinderath sei gar nicht berechtiget in diese Frage einzutreten; nach seinem Wissen sei die Frage überhaupt noch nicht festgesetzt, ob die Begräbnis stätte für die Protestanten durch eine Mauer oder durch ein Gitter abgeschlossen werden wird. Herr G.R. Kautsch. ist der Ansicht, daß der Gemeinderath, wenn er um eine Intervention gebethen wird, sich nichts vergibt, indem er das vorliegende Gesuch an die Pfarrämter leitet mit dem Ersuchen, daß dieser Bitte so viel als möglich Rechnung getragen werde, da doch die Protestanten ebenso Gemeinde Mitglieder sind wie die Katholiken, andererseits könne man nicht warten bis die

Mauer aufgeführt ist, dann sei das fait á complet da und würde es heissen es kann nichts mehr geändert werden. Herr G.R. Dr. Angermann findet den Sectionsantrag vollkommen gerechtfertiget. Der Friedhof sei unbestrittenes Eigenthum der beiden hiesigen Pfarren und zwar seit dem Jahre 1408. Als Eigenthümer haben die Pfarrämter das Recht gewisse Verfügungen zu treffen, doch sind sie in diesem Rechte nicht unbeschränkt, denn nach dem Gesetze vom 30. April 1870 R.G.Blatt 67 mit welchem der Sanitätsdienst geregelt ist werden die Friedhöfe für Sanitätsanstalten erklärt, von deren Errichtung die Gemeinden nur dort, wo ein Pfarrfriedhof besteht, welcher den Anforderungen genügt befreit sind. Allein auch in diesem Falle steht der Gemeinde die Uiberwachung zu und kann eine Veränderung desselben nur unter Intervention der Gemeindevor sich gehen. Die Gemeinde Vertretung ist sonach gewiß berechtiget, im Interesse der Wahrung des confessionellen Friedens, das vorliegende Ansuchen mit Wunsche

auf Stattgebung an die Pfarrämter zu leiten. Die Gemeinde-Vertretung thut dies nicht nur um der evangelischen Kirchengemeinde entgegen zu kommen, sondern sie thut es auch als hiezu nach dem Gesetze vom 20. April 1870 berechtiget. Erst dann, wenn die Pfarrämter dem Ansuchen nicht stattgeben sollten, kann die evangelische Kirchengemeinde an den Gemeinderath mit dem Ersuchen herantreten, daß ihr nach dem Gesetze zustehende Recht zu wahren, er unterstütze demnach den Sectionsantrag. Herr G.R. Ritzinger vertritt die Ansicht, der Gemeinderath sei nicht berufen in der Frage eine Stellung zu nehmen, bevor nicht von den beiden katholischen Pfarrämtern ein abschlägiger Bescheid vorliegt; er halte die Sache für verfrüht. Die Idee sei eine löbliche, er werde die Sache unterstützen. Die protestantische Pfarrgemeinde möge sich vorerst mit den beiden katholischen Pfarrämtern ins Einvernehmen setzen, gelingt ein solches nicht, dann

möchte er die Frage vor dem Plenum wissen. Herr G.R. Dr. Angermann spricht sich gegen die Verschiebung der Sache aus. Herr G.R. Ritzinger formulirt sonach seine Ausführungen in den Antrag: die protestantische Kirchengemeinde einzuladen, sich zuerst mit ihrem Wunschean die beiden katholischen Pfarrämter zu wenden und den diesbezüglichen Beschluss derselben dem Gemeinderathe bekannt zu geben. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig abgelehnt. Sonach wird der Sectionsantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. 3. Zwei Gesuche um Verleihung der Dienerstelle im neuen Schulhause werden gemäß des Sectionsantrages bis zur Ausschreibung dieser Stelle zurückgelegt. 4. Die Vorstehung des Steyer Invalidenfondes ersucht um Zustimmung seitens des Gemeinderathes zu dem Punkte 8 der Widmungs Urkunde nach welchem das städtische Kassaamt die Verwahrung des Stiftungsvermögens und die Auszahlung der Unterstützungs-

beiträge gegen Vorweisung der betreffenden Anweisung des Ausschusses zu besorgen hat. Die Section beantragt die Zustimmung zur Uibernahme dieser Agenden im Interesse des in Rede stehenden patriotischen Zweckes zu geben. Einstimmig angenommen. 5. Laut Amtsbericht ist gegen dem mit Kundmachung vom 2. Juli 1891 Zahl 7417 zur allgemeinen Kenntniss gebrachten Gemeinderathsbeschluß vom 26. Juni 1891 betreffend die in beiliegender Original-Kundmachung ersichtlichen Massnahmen in Angelegenheiten der Verbrauchsumlage auf Bier, innerhalb der vierzehntägigen Reclamationsfrist eine Einwendung nicht erhoben worden. - ad Z. 13619 Vierzehn Tage nach abgelaufenen Reclamationsfrist ist seitens der hiesigen Wirthe ein Schriftstück eingelangt, worin sie sich gegen die Erhöhung der Verbrauchsumlage von 60 xr auf 80 xr erklären, ohne jedoch irgend eine Begründung anzuführen. Weiters haben die Brauer mündlich

das Ansuchen gestellt es möge ihnen ab 1. Jänner 1892 bezüglich der Entrichtung der Verbrauchsumlage für das von Ihnen in Steyr erzeugte Bier ein dreimonatlicher Kredit gewährt werden. Ähnlich wie dies seitens des Finanz-Aerars bezüglich der Entrichtung der Verzehrungssteuer geschieht; bei dieser Gelegenheit geben sie auch ihre Anschauung bezüglich einer Abänderung des BierumlagenGesetzes rücksichtlich der Gradhältigkeit dahin als, daß eine Einhebung der VerbrauchsUmlage mit Rücksicht auf die Gradhältigkeit mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden sein dürfte. - Zahl 13619 Herr G.R. Dr. Angermann constatirt, daß gegen den Punkt 1 des Beschlusses keine rechtsgiltigen Einwendungen vorliegen, das Schriftstück der Gastwirthe welches nach Ablauf der vierzehntägigen Frist eingebracht wurde habe keine Bedeutung; auch gegen den zweiten Punkt liege keine Einwendung vor, denn die Herren Brauereibesitzer haben keine Einsprache erhoben, sondern haben nur eine persönliche Anschauung zur Sprache gebracht. Nachdem weiters Niemand das Wort ergreift wird zur Abstimmung geschritten und werden nachstehende Sectionsanträge einstimmig zum Beschlusse erhoben.

a. Wird einstimmig beschlossen den angesuchten dreimonatlichen Kredit für die Entrichtung der Bierverbrauchsumlage den hiesigen Bräuern ab 1. Jänner 1892 zu gewähren; der weiters erwähnten Anschauung der Brauer pflichtet der Gemeinderath auf Grund der früher gemachten Erfahrungen in dieser Angelegenheit nicht bei. b. Wird einstimmig beschlossen: Der Gemeinderath findet sich nicht bestimmt auf das von den Gastwirthen eingelängte Schriftstück irgendwelche Rücksicht zu nehmen nachdem die Reclamationsfrist bereits vor vierzehn Tagen abgelaufen und nebenbei erwähnt auch keinerlei Gründe angeführt erscheinen. c. Sonach wird einstimmig beschlossen den einstimmigen Sitzungsbeschluß vom 26. Jun 1891 Zahl 7417 vollinhaltlich ausführen zu lassen und demgemäß zwei Petitionen an den hohen Landtag zu richten und zwar die eine Petition um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Einhebung einer Bierverbrauchsumlage

in der Höhe von 80 xr von jeden im Stadtgemeindegebiethe Steyr verbrauchten Hectoliter Bier unabhängig von der Verzehrungssteuer und der Gradhältigkeit und ohne den Handelsverkehr zu treffen, für die Zeit der nächsten 5 Jahre ab 1. Jänner 1892. Die zweite Petition eventuell mit anderen Gemeinden in denen analoge Verhältnisse vorhanden sind, um Abänderung des Landesgesetzes vom 5. August 1880 Ges. u. Verordn. Bl. N°. 9 und zwar dahin, daß die Verbrauchsumlage auf Bier, zwar unabhängig von der Verzehrungssteuer (und den Handelsverkehr) jedoch mit Rücksicht auf die Gradhältigkeit des Bieres (nämlich Lager oder Märzen einerseits und Abzug oder Braunes andererseits) vorgeschrieben und eingehoben werden könne, in der Erwägung, daß eine Verbrauchsumlage ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit eine offenbare Ungerechtigkeit und Unbilligkeit ist, weil der Consument des viel billigeren Bieres also die ärmere Classe, dieselbe Last zu tragen hat als der Consument des theueren Bieres also die vermöglichere Classe und weil diese Art der Umlagen beziehungsweise Besteuerung den principiellen Grundsätzen unseres Steuerbemessungs-Systems widerspricht.

II. Section. Referent. Herr G.R. Sections Obmann Mathias Perz. 6. für die Pachtung der Besorgung der Vorspannsfuhren ist nur ein Offert und zwar vom bisherigen Pächter Herrn Leopold Steiner eingelangt. Die Section beantragt dieses Offert unter den bisherigen Pachtbedingungen und angeführten Beträgen anzunehmen und dem Herrn Leopold Steiner die Vorspannsfuhren für die Zeit von 1. Juli 1891 bis Ende Juni 1894 pachtweise zu übertragen. Einstimmig angenommen. - Z 14007 7. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtkasse in Steyr im Monate Juni 1891 fl xr fl xr Einnahmen im Monate Juni 1891 91.459 80 Kasserest vom Vormonat 9.299 75 Gesammt Einnahmen im Juni 1891 100.759 55 Ausgaben im Monate Juni 1891 64.213 75 Kasserest für den Monat Juli 1891 36.545 80 Ausser obigem baarem Kasserest pr 36.545 80 verfügt die Stadtkasse über eine ReserveSparkasse-Einlage im Betrage pr 500 Daher Ende Juni 1891 zur Disposition 37.045 80 verbleiben und betrugen bis inclusive Juni 1891 Die gesammten Einnahmen 310.962 34 Die gesammten Ausgaben 274.416 54 Städtisches Kasseamt Steyr am 30. Juni 1891 J. Paarfusser Stadtkassier V. Jandaurek Rechnungsführer

Das Kasse Journal werde von den Herren G.R. Josef Turek und Mathias Perz geprüft und richtig befunden und beantragt die Section dies zur Kenntniß zu nehmen. Einstimmig angenommen. - Z 14164 III. Section. Referent: Herr G.R. Sections-Obmann und Vice-Bürgermeister Johann Redl. 8. Die oesterreichische WaffenfabriksGesellschaft in Steyr ist erböthig die gröstentheils nur durch Schotteranschüttung entstandene Grundparzelle N°. 503 am Kohlanger im Ausmasse von 257 Quadratklafter = 924 m2 um den Preis von 500 fl käuflich zu übernehmen um eventuell daselbst ein Objekt zur Verwerthung electrischer Kraft Uibertragung errichten zu können. Der Mappen Auszug ist angeschlossen.

Die Section hat gegen den Verkauf des fraglichen Grundes in dem Falle Nichts einzuwenden, wenn die löbliche Waffenfabriks Gesellschaft der Gemeinde einen anderen entsprechenden Platz als Schotterplatz zur Verfügung stellt. Herr G.R. Dr. Angermann glaubt, daß durch

Beifügung dieser Bedingung das Kaufsanbot illusorisch wird, da die Waffenfabrik falls sie in dieser Gegend einen Platz besässe nicht den fraglichen Grundkaufen würde. Herr Sectionsobmann erwiedert, daß der Gemeinde mit einem kleineren Platz gedient sei. Herr G.R. Kautsch ist für den Sectionsantrag von der Ansicht geleitet, daß die Gemeinde nur einen Grund verkaufen könne, denn sie entbehren kann. Herr G.R. Ritzinger betont, daß die Gemeinde zur Schottergewinnung und Bearbeitung nur einen kleineren Platz benöthiget vielleicht würde der Waffenfabriks Gesellschaft ein Theil des besagten Grundes genügen. Herr G.R. Josef Huber ist für unbedingte Annahme des Kaufanbothes und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, da dort der Uferschutz gegen Austritt des Wassers nicht genügend ist, welcher Uibelstand durch Aufführung eines Baues beseitiget würde;

dann sei ohnehin in der Schwimmschulstrasse ein günstiger Schotterplatz. Herr G.R. Turek ist ebenfalls für den bedingungslosen Verkauf dieses GrundesHerr G.R. Huber stellt sonach den Antrag den in der Planscizze ausgezeichneten Grund der WaffenfabriksGesellschaft um den angebothenen Preis pr 500 f bedingungslos zu verkaufen. Herr G.R. Kautsch Jacob stellt den Antrag der Gemeinderath möge erklären, er sei nicht abgeneigt, den Platz um den angebothenen Preis zu verkaufen, wenn ein Ersatz desselben, insoferne er zur SchotterGewinnung und Bearbeitung geeignet ist, zu finden ist. Nach kurzer Debatte stellt Herr G.R. Dr. Angermann den Antrag das Stadtbauamt zu beauftragen nach gepflogenen Erhebungen zu berichten, ob dieser Platz absolut benöthiget wird und ob in dieser Gegend der Gemeinde nicht vielleicht ein anderer geeigneter Platz zur Verfügung steht.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - ad Z 14145 9. Indem die sogenannte Baadergasse zwischen den Häusern des Herrn Wolfartsberger und der Frau Nintl am Stadtplatz als öffentlicher Weg aufscheint, so beantragt die Section die Pflasterung dieser Gasse mit Würfelsteinen welche Herstellung mit Verwendung des Materiales des jetzt bestandenen Trottoirs auf circa 300 fl zu stehen kommt, wozu Herr Karl Viertl sich verpflichtet hat den Betrag von 100 fl hiezu beizutragen. Einstimmig angenommen. - Z 12459 IV. Section. Referent. Herr G.R. Sections-Obmann Anton Mayr. 10. Die zwei erledigten Pacherschen Pfründen pr monatlich 6 fl werden dem Alois Heininger und der Anna Steininger gemäß des Vorschlages des Armenrathes und des Sections Antrages einstimmig verliehen. 11. In Angelegenheit der Besorgung des Schuldienerdienstes an der Knaben Volksschule in Steyrdorf beantragt die Section gemäß des Ansuchens der Schulleitung die Wahl der Besorgung dieses Dienstes wie im

Vorjahre der Leitung der Schule gegen das bisherige Pauschale von 200 fl zu überlassen. Einstimmig angenommen. - Z 13.605 Herr G.R. Tomitz ersucht dem Herrn Bürgermeister die geeigneten Schritte einzuleiten, daß die Verwendung von Viehwägen zum Transporte von Personen auf der Staatsbahnlinie beseitiget werden. Herr Bürgermeister sagt er werde diesbezüglich an die General-Direction der oesterr. Staatsbahnen ein Ersuchschreiben absenden. Herr G.R. Kautsch berichtet, daß die Neuluststrasse zwischen dem Karl Ludwig Platze und Neulust nicht beleuchtet sei, da die eine Laterne am Ende des Karl Ludwig Platzes, die nächste erst am Gute des Herrn Dr. Hochhauser in Neulust angebracht sei und fragt ob, man nicht beabsichtigt in der Mitte dieser Strassenstrücke welche über 200 Schrit- te lang sein dürfte eine Laterne anzubringen. Herr Bürgermeister erwiedert, er werde diesbezüglich Nachschau halten lassen und wenn nothwendig das Weitere verfügen. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 6 1/2 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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