nicht Jemand anderer verpflichtet sei Schadenersatz zu leisten, wenn diese Frage entschieden und die betroffenen Hauseigenthümer im Streite erliegen sollten, dann erst könne die Gemeinde, einen Humanitätsakt begehen. Er erachte daher den Antrag für verfrüht eingebracht und beantrage über denselben zur Tagesordnung überzügehen und die Berathung dieser Angelegenheit so lange zu verschieben, bis die geeignete Zeit hiezu gekommen sein wird. Der Herr Vorsitzende erklärt im Sinne des §.15 der Geschäftsordnung das Wort zu diesem Gegenstände nicht mehr zu ertheilen, bevor nicht der Gemeinderath beschlossen hat in die Berathung derselben einzugehen. Bei folgender Abstimmung wird mit allen gegen fünf Stimmen beschlossen über den vorliegenden Antrag nicht zu verhandeln. Da sich weiter Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung, um 6 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe. Dür Schriftführer.
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