Ratsprotokoll vom 26. Juni 1891

Die Mitglieder der Bausection sind für die Anlage eines schliefbaren Kanales nachdem bei einer weiteren Entwicklung die Führung eines Hauptkanales durch den Teufelsgraben unbedingt nothwendig sein wird und ein so ausgedehnter Hauptkanal im Interesse der leichteren Haltung und Reinigung schliefbar sein soll, auch erscheint nach erfolgter Regulirung des Teufelsbaches nicht ganz ausgeschlossen, daß bei einem Wolkenbruch dennoch Wasser aus dem Teufelsbach gegen dem Teufelsgraben abzufliessen versuchen und dann ein schliefbarer Kanal den Abfluß leichter ermöglicht. Die Herstellungskosten sind bei kleinem Kanal mit 2500 fl und bei schliefbaren Kanal auf 3000 fl angenommen, von welcher Summe 1200 fl durch den bereits für die Marie-Valerie-Strasse praeliminirten Betrag bedeckt erscheinen sonach bezüglich der restlichen 1800 fl die Genehmigung seitens des löblichen Gemeinderathes einzuholen, ist. Herr Anrainer Dr. Johann Hochhauser, gibt zu Protokoll: Der heutige Zustand der Marie-ValerieStrasse von Baron Buddenbrock Garten ist ein solcher, daß das Gehen be-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2