Ratsprotokoll vom 26. Juni 1891

Raths-Protokoll. aufgenommen am 26. Juni 1891 über diediesjährige VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Berger. Die Herren Gemeinderäthe: Kurz Alois Dr. Anzengruber Leopold Lang Franz Auböck Karl Perz Mathias Göppl Emil Ritzinger Gustav Haller Josef Scholz Johann Höfner Friedrich Dr. Schrader August Stummer Leopold Huber Leopold Tomitz Franz Jäger v. Waldau Anton Turek Josef Kautsch Jacob Ferner der Stadtsecretär Fritz Hähnel und der Schriftführer Concipist Franz Rosenberg. Entschuldiget haben ihr Fernbleiben die Herren G.R. Dr. Franz Angermann, Josef Huber, Anton Mayr und Hugo Olbrich.

Tagesordnung Mittheilung I. Section. 1. Personalien 2. (Vertraulich) Gesuche- um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Wahl von drei Mitgliedern in den kk. Stadtschulrath Steyr. 4. Wahl von 4 Mitgliedern in das Curatorium der kk. vereinigten Fachschule und Versuchs anstalt für Eisen und Stahl-Industrie- in Steyr. 5. Eingabe der Bruderschaft der Nächstenliebe "Zum goldenen Kreuz" um Zustimmung zu einer beabsichtigten Statuten Aenderung. 6. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes Steyr. 7. Beschlussfassung pcto Wiedererlangung eines Gesetzes wegen Einhebung einer Bier Verbrauchs-Umlage. 8. Ratification mehrerer Verträge. II. Section 9. Amtsbericht über die Jahresrechnungs Abschlusse pro 1890. 10. Amtsbericht über den Stadtkasse-Journals. Abschluß pro Mai 1891.

11. Amtsbericht pcto Wiederverpachtung der Vorspannsfuhren. 12. Gesuch des Philosophen-Unterstützungs-Vereines in Wien um eine Subvention. 13. Amtsbericht pcto Wiederversteuerung der Hunde pro 1891/92 III. Section. 14. Commissions-Protokoll über die projectirte Verbindung der Marie-Valerie-Strasse mit der Sarninggasse in Neulust. 15. Verlängerung der Gasleitung in der MarieValerie-Strasse. 16. Offerte für Holz und Kohlen Lieferung. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit ersucht zu Verificatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren Gemeinderäthe Josef Haller und Leopold Huber und läßt sodann durch den Herrn Stadtsecretär folgendes Schreiben verlesen: Löblicher Gemeinde Rath! Die unterzeichnete Vereinsleitung beehrt sich hiermit, für die in munificenter Weise bewilligte Uiberlassung des hierortigen Stadt Theaters behufs Abhaltung von zwei Vor-

stellungen zu Gunsten des "Deutschen Schulvereines" den ganz verbindlichen Dank zum Ausdruck zu bringen. Dieselbe stellt gleichzeitig die Bitte, der löbliche Gemeinderath wolle die dieser Vereinsbestrebung gegenüber bisher bethätigte wohlwollende Gesinning derselben auch in Zukunft angedeihen lassen. - Hochachtungsvoll Ortsgruppe des deutschen Schulvereines für Steyr und Umgebung. - Josef Reichl Vict. Stigler - Steyr am 8. Juni 1891. Zur Kenntniß. - Z. 11509 Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten: I. Section. Referent Herr Sections-Obmann G.R. Anton von Jäger. 1. Heinrich Damhofer, prov. RechnungsAssistent bittet um definitive Anstellung Das städt. Secretariat befürwortet dieses Ansuchen. Demnach stellt die Section den Antrag, dem Gesuchsteller zum definitiven Rechnungsbeamten mit den Bezügen

der XI. Rangsclasse der Verwaltungsbeamten zu ernennen. Einstimmig angenommen. - Z. 132 Praes. Das Amt erstattet folgenden Bericht. Die bisher für die städtischen Beamten und Diener übliche Eidesformel stammt noch aus einer Zeit wo die Stadt Steyr noch nicht mit der politischen Geschäftsführung betraut und die Staatsgrundgesetze noch nicht in Wirksamkeit waren. Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich die unvorgreifliche Anregung allen Beamten und Diener der Stadt Steyr den Diensteid nach der Eidesformel wie selbe für Wien und Graz bestimmt erscheint, abzunehmen. Steyr, am 18. Juni 1891 Der Stadt Secretär Fritz Hähnel. Die Section beantragt die Beamten und Diener der Stadt Steyr nach der für Wien und Graz üblichen Eidesformel zu beeiden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 139 Praes Johann Kopetitsch, Kaufmann in Steyr, Franz Auer, Hausbesitzer und Victualienhändler, Johann Georg Hofinger, Schlosser in der Waffenfabrik, Hermine von Pausinger, Lottocollectantin, Clara Bichler, Victualienhändlerin

Ferdinand Alleram und Rudolf Heinrich, beide Parthieführer in der Waffenfabrik und Johann Maresch, Schneidermeister werden gemäß des Sectionsantrages einstimung in den GemeindeVerband gegen Erlag der Taxe aufgenommen. Ferner wird einstimmig das Bürgerrecht verliehen den Herren Ludwig Grossauer, Kapellmeister, Johann Kopelitsch, Rudolf Heinrich und Johann Maresch gegen Erlag der Taxe und Herrn Hugo Olbrich Bürgerschul Director, in Würdigung seines langjährigen öffentlichen Wirkens taxfrei. Z. 11031, 11502, 11899, 11376, 11194, 12064, 12146, 12248 12627 Laut der Note des kk. Stadtschulrathes Steyr vom 1. Juni erlischt die Functionsperiode desselben mit 28 August d. J. und hat sonach der Gemeinderath vier Mitglieder in denselben für die nächste Functions-Periode zu wählen. Die Section beantragt die bisherigen Mitglieder nämlich die Herren Karl Auböck, Franz Lang, Dr. Alois Spängler und

Franz Tomitz wieder in den k.k. Stadtschulrath zu entsenden. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Z 11050 4. In das Curatorium der k.k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr für die nächste dreijährige Functionsperiode werden gemäß des Sectionsantrages einstimmig die Herren Karl Auböck, Josef Huber und Franz Tomitz gewählt. 5. Die Bruderschaft der Nächstenliebe zum goldenen Kreuz, ersucht um Zustimmung zu einer beabsichtigten Statuten Aenderung in dem Sinne, daß im Falle einer Auflösung die Stadtgemeinde Vorstehung die Verwaltung des etwa noch übrigen Vermögens übernehmen möge. Dadurch selbe der Gemeinde keine Lasten erwachsen beantragt die Section der Gemeinderath möge sich mit den im §. 20 der Statuten dieser Bruderschaft enthaltenen Bestimmungen einverstanden erklären. Ein stimmig angenommen. - Z 119160 6. Theresia Tomasszik hat die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 9.Mai 1891 Z. 40 AR. womit sie mit ihren Ansuchen um Erfolglassung eines

Theiles der Hinterlassenschaft ihres Mannes welche vertragsmässig dem städtischen Armen-Institute zugefallen ist, abgewiesen wurde den Recurs eingebracht. Die Section beantragt den Recurs abzuweisen. Der Akt selbst möge dem Armenrathe zugemittelt werden um zu erwägen ob Theresia Tomasszik auf Grund der neuerlich dargestellten Sachlage einer üblichen Armenunterstützung würdig wäre. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 10631 7. Betreffs der Erlangung der Bewilligung der Einhebung einer Verbrauchsumlage auf Bier beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: 1. um die Bewilligung zur Einhebung der Bierverbrauchs-Umlage für die nächsten fünf Jahre beim hohen Landtage einzuschreiten; 2. die Höhe dieser Verbrauchsumlage statt wie bisher mit 60 xr von nun an mit 80 xr anzustreben und zwar in der Erwägung, daß die Auslagen der Stadtgemeinde in Folge des Brückenbaues in den nachsten Jahren

sehr bedeutende sein werden und daß hiedurch circa 10.000 fl Mehreinnahme erzielt wird und 3. an den hohen Landtag gemeinschaftlich mit anderen Gemeinden, in denen analoge Verhältnisse vorhanden sind, eine abgesonderte Petition zu richten um Abänderung des Landesgesetzes vom 5. August 1880 Ges. u. Verordn. Blatt N°.9 und zwar dahin, daß die VerbrauchsUmlage auf Bier zwar unabhängig von der Verzehrungssteuer jedoch mit Rücksicht auf die Gradhältigkeit des Bieres vorgeschrieben und eingehoben werden könne und zwar in der Erwägung, daß eine solche Verbrauchs Umlage ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit eine offenbare Ungerechtigkeit und Unbilligkeit ist, weil der Consument des viel billigeren Bieres also die armere Classe, dieselbe Last zu tragen hat als der Consument des theueren Bieres also die vermöglichere Classe und weil diese Besteuerung den principiellen Grundsätzen unseres SteuerbemessungsSystemes widerspricht. Einstimmig angenommen. ad Z. 7417 8. Die Verträge zwischen der Gemeinde Steyr und Franz und Katharina Mayr und fünf Gründbesitzern in Wieserfeld betreffend eine Grundüberlassung auf der sogenannten Spinnstatt in Wieserfeld, ferner zwischen der Gemeinde Steyr und der

oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft betreffend die Beschaffung von Trinkwasser für die neue Volksschule werden, gemaß des Sectionsantrages einstimmig genehmiget. Zahl 12141, 12229 II. Section Referent: Herr Sections-Obmann G R. Mathias Perz 9. Die für das Solar Jahr 1890 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr sowie der hiesigen Versorgungs Anstalten sind innerhalb des im §. 50 Abf. 5 des GemeindeStatutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ohne daß hingegen irgendwelche Einwendungen vorgebracht worden waren. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungs-Abschlüsse zur Kenntniß nehmen entspreihende Auszüge hievon in 300 Exemplaren in Druck legen lassen und dem Herrn Stadtkassier Johann Paarfusser das Absolutorinm ertheilen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 11570 u. 18942

10. Das städtische Kassaamt erstattet über die Gebahrung der Stadtkasse im Monate Mai 1891 folgenden Bericht: fl xr fl xr Einnahmen im Monate Mai 1891 38.584 87 Kasserest vom Vormonat 18.796 55 Gesammt Einnahmen im Mai 1891 57.381 42 Ausgaben im Monate Mai 1891 48.081 67 Kasserest für den Monat Juni 1891 9.299 75 Ausser obigem baren Kassereste pr 9299 75 verfügt die Stadtkasse über eine ReserveSparkasse Einlage im Betrage pr 20.500 daser Ende Mai 1891 zur Disposition verbleiben 29.799 75 und betrugen bis inclusive Mai 1891 Die gesammten Einnahmen 219.502 54 Die do. Ausgaben 210.202 79 Städtisches Kasseamt Steyr am 31 Mai1891 Johann Paarfusser StadtKassier.- Vict. Jandaurek Rechnungsführer. Das Kasse-Journal wurde von den Herren G.R. Dr. Höfner und Leopold Huber geprüft und richtig befunden und beantrage diesen Kasseamts-Ausweis zur Kennteisß zu nehmen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 11589

11. Indem der Pachtvertrag bezüglich der Vorspannsfuhren mit Leopold Steiner am 30. d.Mts. erlischt, beantragt die Section, die Vergebung der Vorspannsfuhren von 1. Juli 1891 an auf drei Jahre unterden bisherigen Pachtbedingungen und Einreichungs Termin bis 18. Juli im Offertwege auszuschreiben. Einstimmig angenommen. - Z 11356 12. Dem philosophischen Unterstützungs-Verein wird gemäß des Sectionsantrages eine Subvention von 10 fl einstimmig bewilliget. Zahl 11286 13. Da laut Amtsberichtes WiederversteuerungsTermin der Hunde mit 31. Juli 1891 zu Ende geht, so beantragt die Section wie bisher für das Jahr 1891/92 die Hundesteuer in der Höhe von 3 fl einzuheben und die diesbezügliche Kundmachung in der bisherigen Form zu erlassen. Einstimmig angenommen. - Z. 12065 III. Section. Referent: Herr Sections-Obmann Vicebürgermeister Johann Redl. 14. In Vollzug des erhaltenen Auftrages hat das Bauamt den Nivellirungsplan betreffend die Herstellung einer

Verbindung der Marie-Valerie-Strasse mit der Sarningergasse ausgearbeitet und hat Herr Bürgermeister diesbetreffs einen nochmaligen Localaugenschein auf heute angeordnet. Gegenwärtig: die Gefertigten. Von technischer Seite wird folgendes zu Protokoll gegeben: Die Anschüttung des bestehenden Grabens erfolgt im Anschlusse an die Marie-ValerieStrasse in gleicher Breite und geht allmählig in die Strassenbreite der Sarninggasse über. Das Gefälle geht von der Marie-ValerieStrasse abwärts und ist einerseits längs des anzulegenden Trottoirs ein entsprechendes gepflastertes Rinsal projectirt. Für die Ableitung grösseren Niederschlagsmengen dient ein durch die Anschüttung angelegter 40/60 cm im Lichten weiter Betonkanal welcher unterhalb des Auslaufes der Rampe in den Hundsgraben mündet. Die ganze Strassenverbindung wird mit Stutzpflaster und Schotterlager versehen und ist dem provisorischen Abschlusse der Marie-Valerie Strasse entsprechend angelegt. Das Profil 40/60 wurde vom Bauamte deshalb als hinreichend gedacht, da bei Ausführung der in Aussicht stehenden Regulirung des Teufelsbaches die auf der Sarninggasse abgeleitete Wassermenge nunmehr bedeutend vermindert wurde.

Die Mitglieder der Bausection sind für die Anlage eines schliefbaren Kanales nachdem bei einer weiteren Entwicklung die Führung eines Hauptkanales durch den Teufelsgraben unbedingt nothwendig sein wird und ein so ausgedehnter Hauptkanal im Interesse der leichteren Haltung und Reinigung schliefbar sein soll, auch erscheint nach erfolgter Regulirung des Teufelsbaches nicht ganz ausgeschlossen, daß bei einem Wolkenbruch dennoch Wasser aus dem Teufelsbach gegen dem Teufelsgraben abzufliessen versuchen und dann ein schliefbarer Kanal den Abfluß leichter ermöglicht. Die Herstellungskosten sind bei kleinem Kanal mit 2500 fl und bei schliefbaren Kanal auf 3000 fl angenommen, von welcher Summe 1200 fl durch den bereits für die Marie-Valerie-Strasse praeliminirten Betrag bedeckt erscheinen sonach bezüglich der restlichen 1800 fl die Genehmigung seitens des löblichen Gemeinderathes einzuholen, ist. Herr Anrainer Dr. Johann Hochhauser, gibt zu Protokoll: Der heutige Zustand der Marie-ValerieStrasse von Baron Buddenbrock Garten ist ein solcher, daß das Gehen be-

schwerlich und gefährlich und das Fahren ganz unmöglich ist und Fuhrwerke die es dennoch versuchen, stecken bleiben und den Umweg über die Neuluststrasse zum Aubeshuber nach der Marie-Valerie-Strasse machen müssen. Die fahrbare Regulirung dieses Strassenendes stellt sich daher als sehr dringend dar weil die Entwicklung an der Marie-Valerie-Strasse durch den heutigen Zustand verhindert ist. Ich ersuche sonach im allgemeinen Interesse diese Arbeiten sofort in Angriff zu nehmen. In meinen PrivatInteresse muß ich die Bedingung beifügen, daß die Anschüttung und resp. die Regulirung der Strasse in der Weise erfolge, daß der Verkehr für meine OekonomieFuhren zwischen dem Baron Buddenbrockgarten und dem Teufelsgraben oberhalb dieses Grabens und in dem Graben selbst möglich ist. Nach Ausführung der beantragten Strassenregulirung werde ich das Trottoir längs meiner Gartenmauer herstellen und zwar mit Randsteinern conform der bestehenden; ebenso werde ich die

Einzapfung des Abflusses meines Brunnensvassers in der SarningerStrasse auf meine Kosten vornehmen. Nachdem niemand weiters etwas vorzubringen hat, geschlossen und gefertiget, folgen die Unterschriften. Die Section stellt den Antrag, daß die Herstellung einer Verbindung der Marie-Valerie-Strasse mit der Sarningerstrasse nach dem im Protokolle enthaltenen Bestimmungen durchgeführt werde und der löbliche Gemeinderath den hiezunoch nöthigen Betrag pr 1800 fl bewilligen wolle. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte und Besichtigung des Planes einstimmig angenommen. - Z 10934 15. Da für die Herstellung der Gasleitung auf der Marie-Valerie-Strasse und zum Steyrthalbahnhofe 6000 fl praeliminirt sind, die wirklichen Kosten jedoch nur 5500 fl betragen, sind 500 fl für die Einrichtung der Gasleitung bei Neulust disponibel; da mit diesem Betrage die Kosten dieser Herstellung laut vorliegenden

Offertes des Gaswerkes Steyr gedeckt sind beantragt die Section hiezu die Zustimmung zu geben. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Zahl 12087 16. Die von der Section beantragte Vergebung, der Kohlen und Holzlieferung und zwar: an Herrn Pfaffenwimmer: 40 Tonnen Graz Wieser Stück Kohle per Tonne 12 fl 30 xr Frau Ortler 40 Tonnen Johnsdorfer Würfel Kohle pr Tonne 13 fl 50 xr Herrn Scholz 10 Tonnen, Blatnitzer Würfel Steinkohle pr Tonne 13 fl 30 Tonnen Braunkohle a 7 fl 90 xr An Karl Huber 375.4 Raummeter harte Scheiter pr Raummeter 4 fl 15 xr 23 Raummeter weiche Scheiter pr Raummeter 3 fl 30 xr wird einstimmig genehmiget. Nachdem der Herr Vorsitzende die Frage gestellt, ob noch jemand der Herren Gemeinderäthe das Wort ergrei-

fen will meldet sich Herr Gemeinderath Ritzinger zum Wort und bringt in seinem wie der Herren G.R. Anzengruber Leopold Huber und Stummer Namen folgenden Antrag ein: Die Finanzsection und die Rechtssection sei zu beauftragen die nothwendigen Vorerhebungen zu pflegen um in der nächsten Sitzung darüber berichten zu können, in welche Weise den durch die Erdabrutschung in Aichet schwer geschädigten Mitbürgern, seitens der Gemeinde Steyr Hilfe gebothen werden könne. Der Herr Vorsitzende betont, daß dieser Gegenstand nicht auf der Tagesordnung stehe und sonach nach der Geschäftsordnung der G.R. zuerst schlüssig werden müsse ob er in die Berathung in dieser Sache eingehe. Herr G.R. Kautsch erhebt dagegen Einsprache, daß ein solcher Antrag vor dem Gemeinderathe eingebracht wird, ohre daß derselbe in der Sache unterrichtet sei, mag auch der Antrag von humanitären Standpunkte ein sehr nobler sein. Es fühle hier die Basis für jede Berathung da der Gemeinderath in dieser Sache nicht informirt sei. Er könne ein Votum nicht abgeben, so lange nicht die Rechtsfrage gelöst sei, ob

nicht Jemand anderer verpflichtet sei Schadenersatz zu leisten, wenn diese Frage entschieden und die betroffenen Hauseigenthümer im Streite erliegen sollten, dann erst könne die Gemeinde, einen Humanitätsakt begehen. Er erachte daher den Antrag für verfrüht eingebracht und beantrage über denselben zur Tagesordnung überzügehen und die Berathung dieser Angelegenheit so lange zu verschieben, bis die geeignete Zeit hiezu gekommen sein wird. Der Herr Vorsitzende erklärt im Sinne des §.15 der Geschäftsordnung das Wort zu diesem Gegenstände nicht mehr zu ertheilen, bevor nicht der Gemeinderath beschlossen hat in die Berathung derselben einzugehen. Bei folgender Abstimmung wird mit allen gegen fünf Stimmen beschlossen über den vorliegenden Antrag nicht zu verhandeln. Da sich weiter Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung, um 6 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe. Dür Schriftführer.

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