Ratsprotokoll vom 6. Juni 1891

ges mit der Firma E. Gaertner, der Abschluß mit dieser Firma soll auf Grund der unterm 26. Februar 1891 offerirten Einheitspreise gegen monatliche Abrechnung und Bezahlung erfolgen; die zu leistende Caution soll 10.000 fl betragen und hat die Firma Gaertner durch zwei Jahre als Collaudirungs-Garantie zu leisten. bezüglich der Steierbrücke welche im Zuge der Reichsstrasse liegt, möge die hohe Regierung und der hohe Reichsrath um eine verhältnistmässige Beitragsleistung ersucht werden; bezüglich der unteren Ennsbrücke, welche im Zuge der Landesstrasse liegt, wolle beim hohen Landtag im Sinne des §. 7 des Landesstrassen Gesetzes vom 11 December 1869 G. und Verordn. Bl. N°. 31 um einen entsprechenden Beitrag eingeschritten werden. Derselbe wird einstimmig angenommen. Herr G.R. Dr. Angermann berichtet daß die mit den Bauunternehmern abzuschlinssenden Verträge, die bereits von der Rechts-und Bausection durchberathen wurden morgen mit den Vertretern der Bau-Unternehmer endgiltig redigirt werden und ersucht

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