Schuldkapitalien leicht gedeckt und durch den gegenwärtigen niedrigeren Zinsfuß und durch Verlängerung der Annuitäten das jährliche Zinsen und Amortisations Erforderniss nicht nur nicht erhöht, sondern sogar nicht unbedeutend gemindert werden kann, so war das Amt in der Lage der geehrten Finanz-Section die Bewilligung der für den Brückenbau erforderlichen Kosten einrathen zu können. Herr G.R. Josef Huber unterstützt hierauf ebenfalls den Antrag der Finanz-Section. Herr G.R. Ritzinger erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Bei der nun vom Herrn Vorsitzenden eingeleiteten Abstimmung werden die Anträge der Bausection und der Finanz-Section mit dem von Herrn G.R. Dr. Angermann eingebrachten Zusatzantrage einstimmig angenommen. Die Rechtssection bringt durch den Obmann G.R. von Jäger folgenden Antrag ein: Die Rechtssection empfiehlt den Vertrag mit der Alpinen Montangesellschaft nach dem vorliegenden Entwurfe und den sonst bei solchen Vertragsabschlüssen üblichen Bedingungen (siehe Baube dingungen der Stadt Graz) anzunehmen. Dasselbe gilt auch bezüglich des Vertra-
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