Raths Protokoll aufgenommen am 5. Juni 1891 über die diesjährige II. ausserordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Bürgermeister Johann Berger Der Vice Bürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe: Dr. Angermann Franz Lang Franz Anzengruber Leopold Perz Mathias Auböck Karl Ritzinger Gustav Göppl Emil Dr. Höfner FriedrichScholz Johann Huber Josef Schrader August Huber Leopold Stummer Leopold Jäger v. Waldau Anton Tomitz Franz Turek Josef Kautsch Jakob Der Stadt Secretär Fritz Hähnel und der Schriftführer städt. Concipist Franz Rosenberg.
Die Gemeinderäthe Dr. Hochhauser und Dr. Kurz sind verreist, die Gemeinderathe Mayr und Olbrich durch Krankheit am Erscheinen verhindert, Gemeinderath Haller hat sein Fernbleiben entschuldiget. Tages-Ordnung Beschlussfassung betreffend die Erbauung von drei eisernen Brücken an Stelle der beiden Ennsbrücken und an Stelle der Steierbrücke und eventuell Vergebung der diesbezüglichen Bauarbeiten etc. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittag. Herr Vorsitzende constatirt gemäß §. 50 Absatz 1 des Gemeinde-Statutes erforderliche Anwesenheit von Zweidrittel der Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes bestimmt als Verificatoren dieses SitzungsProtokolles die Herren G.R. Dr. Friedrich Höfner und Josef Huber und theilt mit, daß
vom Herrn G.R. Dr. Johann Hochhauser folgendes Schreiben eingelangt ist. Lieber Herr Bürgermeister. Heute findet die wichtige Sitzung des Geineinderathes über unsere Brückenfrage statt in welcher eine definitive Entscheidung gefällt werden soll. Wenn ich als Antragsteller zur Ausführung dieser für die Stadt Steyr so bedeutungsvollen Frage auch mit Vergnügen sehe, daß diese Frage bis zur heutigen Entwicklung gediehen ist, so bedauere ich andererseits an der heutigen Sitzung nicht theilnehmen zu können weil ich es als Verwaltungsrath der oesterr: alpinen Montan Gesellschaft nicht für angezeigt finde an einem Beschlusse, wo es sich um Vergebung eines grösseren Geschäftes an diese Gesellschaft handelt mitzuwirken. Ich bitte daher aus diesem Grunde,
mein Ausbleiben von der heutigen Sitzung zu entschuldigen. Mit bestem Grusse Dr. Hochhauser-Steyr den 5. Juni 1891. Wird zur Kenntniß genommen. - Z 11508 Der Herr Vorsitzende ertheilt sodann dem Obmanne der I. Section Herrn G.R. v. Jäger das Wort welcher meint, daß es wohl zunächst Rache sei zu beschliessen ob der Brückenbau überhaupt durchgeführt werden soll. Herr G.R. Kautsch beantragt es möchte vorher eine andere Section berichten und zwar jene welche in ihrem Antrage über den Beschluß des Baues der Brücken einen Vorschlag bringt da die Rechtssection nur über die mit den Bauunternehmern abzuschliessenden Verträge urtheilt. Herr G.R. Dr. Angermann ist der Ansicht daß der Brückenbau schon um vorigen Jahre principiell beschlossen worden sei und es sich heute nur mehr um die Art der Durchführung dieses Beschlusses handle. Bei dieser Sachlage glaube er, daß wohl die Rechtssection in erster Linie zu berichten habe. Herr G.R. Kautsch erwiedert
daß vorher doch die Finanzsection bezüglich der Bewilligung der Mittel zur Durchführung des Brückenbaues gehört werden soll. Herr G.R. Ritzinger meint es möge zuerst die Bausection referiren welcher Meinung auch der Vicebürgermeister Johann Redl zustimmt. Der Vorsitzende ersucht sodann den Herrn Stadtsecretär das Protokoll über die Gemeinderaths-Sitzung vom 16. März 1891 vorzulesen (geschieht) worauf der Obmann der Bausection namens derselben folgenden Antrag stellt: Es seien beide Verträge nach Grazer Muster unter Rücksicht der localen Verhältnisse zu ergänzen, die Firma E. Gärtner soll monatlich gemäß der ins Verdienen gebrachten Summe bezahlt werden. Das Bauamt hat ein Baubuch zu führen und hat jede bemerkenswerthe Wahrnehmung dem Herrn Bürgermeister zu melden, welcher sodann das weitere im Einvernehmen mit der Bausection veranlassen wird. Die von der Rechtssection beantragten Ansuchen um Beitragleistung seitens des Reiches beziehungsweise seitens des Landes mögen ehethunlichst veranlasst werden. Nachdem die obere
Ennsbrücke bereits derart schadhaft ist, daß sie den ganzen Verkehr über die Enns nicht aushalten werde, so beantragt die Bausection, daß als erste die obere Ennsbrücke gebaut werde. Herr G.R. Dr. Angermann vermißt in diesem Antrage das Wichtigste; die Bausection sei berufen nach Prüfung der Pläne und der vorliegen den Vertrags-Entwürfe von technischer Seite einen bestimmten Antrag einzubringen ob die drei eisernen Brücken gebaut werden sollen oder nicht; dann werde die Finanz-Section über die finanzielle Seite dieser Frage berichten und die Rechtssection wird sagen, ob die vorliegenden Vertrags Entwürfe sich zur Annahme empfehlen oder nicht. Herr G.R. Kautsch schließt sich den Ausführungen des Vorredners an. Herr G.R. Höfner beantragt vor Beschlußfassung über den Antrag der Bausection die Finanz Section zu hören. Hierauf ertheilt der Vorsitzende dem Obmanne der Finanz-Section G.R. Perz das Wort, welcher den Antrag der Finanz Section vortragt wie folgt:
Die nunmehr erhobenen Kosten der drei Brücken betragen: An die alpine Montan Gesellschaft für Eisenconstruction etc. fl. 218.630 An die Firma Gärtner für Pfeiler und Widerlager etc. 107.281 49 für sonstige Arbeiten etc. 31.518 40 für Interkolarzinsen 6000 363.429.89 Als Reserre für unvorhergesehene Auslagen 36.570 11 Summa 400.000 fl Die Section stellt den Antrag: Nachdem anzunehmen ist, daß in den nächsten Jahren die Einnahmen der Stadt sich auf der gegenwärtigen Höhe erhalten und so die Stadt in der Lage sein wird einen grossen Theil der Brückenbaukosten aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten, beantragt die FinanzSection den Bau der drei grossen Brücken nach den vorliegenden Plänen und Kostenvoranschlägen definitiv zu beschliessen und dem Herrn Bürgermeister zu ermächtigen die Bauverträge mit den Firmen Alpine Montangesellschaft und E. Gärtner in Wien nach den Anträgen der Rechts- und der Bausection auszuarbeiten und abzuschliessen.
Die von der Rechtssection und der BauSection beantragten Ansuchen um Beitragleistung seitens des Reiches beziehungsweise seitens des Landes mögen ehethunlichst veranlasst werden. Sollte eventuell der ganze Betrag der Baukosten durch die ordentlichen Einnahmen und durch die zu erwartenden Beträge des Reiches und des Landes innerhalbvier Jahren nicht gedeckt erscheinen, so ist der Rest im Darlehenswege zu bedecken. Herr G.R. Ritzinger betont, daß sich die Finanz-Section nicht sicher fühlt den erforderlichen Kostenbetrag pr 400.000 fl aus den laufenden Einnahmen zu decken, der Betrag von 400.000 fl dürfte kaum zur Durchführung der Bauten genügen, da die Fundirung der Pfeiler gering angenommen sei; ferner sei für die Ausschmückung der Brücken kein Betrag eingesetzt. Die durch dielaufenden Einnahmen nicht bedeckte Summe müsse durch Contrahirung einer neuen Schuld gedeckt werden und dagegen stimme er entschieden. Sectionsobmann Herr G.R. Perz erwiedert, daß in diesem Falle ein Darlehen aufgenommen werden müsse.
Wenn die Waffenfabrik noch einige Jahre im jetzigen Betriebe bleibt und die später zur Sprache kommenden Beiträge erlangt werden, so könne die Bausumme zum grössten Theil ohne Finanz-Operation aufgebracht wurden. Herr G.R. Dr. Höfner betont, daß durch den Bau der eisernen Brücken Objekte geschaffen werden, welche durch viele Jahre dem Verkehre dienen sollen und bestehe für die jetzige Generation keine Verpflichtung die ganzen Kosten zu tragen, sondern sei es vielmehr gerecht, wenn unter andern auch die Nachwelt dazu beiträgt. Herr G.R. Kautsch: der gegenwärtige Moment ist ein historischer für Steyr, die Brücken, die Jahrhunderte gestanden sind haben für Steyr oftmals Calamitäten mit sich geführt. ich verweise auf die grossen Brände bei welchen die Stadttheile von einander getrennt wurden, so 1824, ich erinnere, daß die Ennsbrücke wiederholt durch Uiberschwemmung weggerissen wurde, so daß der Verkehr monatelang unterbrochen gewesen sein soll; ich bin daher für die Bewilligung
der Bausumme; wir müssen uns bestreben sobald wie möglich eiserne Brücken zu bekommen, damit wir auf der Höhe der Zeit stehen, sowie wir für Strassen und Canalisirung etc. sorgen müssen. Wenn wir die 400.000 fl bewilligen so ist dieser Betrag nicht für uns beiwilliget, wir arbeiten auch für unsere Nachkommen, welche uns dafür dankbar sein wurden. Das Geld wird in diesem Falle dafür verwendet, um einem wirklichen Bedürfnisse der Stadt Steyr abzuhelfen. Ich bitte den Antrag der Finanz-Section anzunehmen, unbeirrt um Redereien. Wir sind nicht hier um das Geld zu zählen oder an jeder Summe zu nörgeln, wir müssen auch grössere Gedanken fassen und durchführen, das verlangt die Bevölkerung von uns. Für eine Stadt von 24000 Einwohner sind 400.000 fl keine so riesige Auslage, wenn man bedenkt daß die Sicherheit des Eigenthums gehoben und jene Calamitäten be-
seitiget werden, welche durch Hochwasser wiederholt hereingebrochen sind. In finanzieller Beziehung hege ich die Befürchtungen des Herrn G.R. Ritzinger nicht, weil die Einnahmen der Stadt Steyr in den nächsten Jahren nach menschlicher Voraussicht gute sein werden. Der größte Steuerträger von Steyr, die Waffenfabrik, sowie alle Geschäftsleute welche grössere Maschinen benöthigen, haben ein Interesse am Brückenbau, weil man schwere Maschinen nicht über die jetzigen Brücken transportiren kann, dieselben sind demnach auch ein Hinderniß für Handel und Gewerbe. Ich bitte daher nochmals den Antrag der Finanz Section anzunehmen. Der Herr Vorsitzende erinnert, daß auch an der Staat und an das Land mit der Bitte um Beitragsleistung herangetreten werden wird. Herr G.R. Ritzinger erklärt, daß er kein Gegner des Brückenbaues sei er werfe nur die Frage auf, ob es sich nicht empfehle zuerst eine Brücke zu bauen dann die zweite und dann die dritte. Herr G.R. Kautsch ist gegen die Verzöge-
rung des Baues und zwar schon aus einem finanziellen Standpunkte, da der Bau der drei Brücken dann um ungefähr 60.000 fl höher komme. Herr G.R. Ritzinger meint, daß keine grosse Preis Differenz sich ergebe, wenn die Firma Gaertner für die eine Brücke den Pfeiler fertig stelle die Pfeiler für die anderen Brücken einen Meter ober den Nullstand baue. Sections Obmann Perz bemerkt, daß die vom G.R. Ritzniger aufgeworfene Frage auch in der Section ventilirt worden sei, daß man sich schlüßlich aus finanziellen Gründen für den Bau aller drei Brücken in ununterbrochener Reihenfolge geeiniget habe. Herr G.R. Ritzinger wäre auch für den Bau der drei Brücken wenn Steyr die Baukosten baar zur Verfügung haben würde, so werden aber die Einnahmen der Stadt für mehrere Jahre hinausvernagelt. Herr G.R. Kautsch betont nochmals, daß die Einnahmen der Stadt in den nächsten Jahren günstige sein werden und wenn auch 100.000 fl oder 150.000 fl aufgenommen werden müssen, so
gibt das auf fünfzig Jahre vertheilt eine jährliche Zinsen und Amortisationsquote von einigen Tausend Gulden welche die Gemeinde um so leichter tragen wird als die Herhaltung der hölzernen Brücken jährlich auch mehrere Tausend Gulden kostet; abgesehen davon, daß sie ob ihrer Schadhaftigkeit ohnehin bald erneuert werden müsten. Herr G.R. Dr. Angermann betont ebenfalls daß bei den voraussichtlich grossen Einnahmen der Stadtgemeinde in den nächsten Jahren ein Großtheil der Bausumme von den laufenden Einnahmen wird gedeckt werden können. Redner empfiehlt die Annahme des Sectionsantrages und stellt den Zusatzantrag daß der Abgang von der Bausumme, welcher durch die laufenden Einnahmen in den nächsten vier Jahren nicht bestritten werden kann durch ein Darlehen gedeckt werde. Herr G.R. Tomitz, unterstützt den Sectionsantrag. Herr G.R. Ritzinger kommt auf seine ersten Worte zurück, die Steuerleistung der Waffenfabrik sei eine unsichere wie stehe es mit anderen Bauten,
wenn die Einnahmen der Gemeinde durch einige Jahre gebunden sind. Herr G.R. Kautsch tritt gegen die Ausführungen des G.R. Ritzinger ein; nach dessen Ansichten könnten nie grössere Unternehmen vorkommen, aus Furcht, daß in den nächsten Jahren nie etwas geschehen könnte; unter solchen Umständen könnte der Gemeinderath nur die Einnahmen verwalten, derselbe hat aber auch die Verpflichtung der Bevölkerung das zu geben, was sie braucht und das sind gewiß auch die Brücken. Uiber Aufforderung des Herrn Vorsitzenden gemäß §. 18 der GeschäftsOrdnung, erstattet der Herr StadtSecretär folgenden Bericht. Für das Jahr 1891 sind 248.920 fl als ausserordentliche Ausgaben praeliminiert. Zur Bedeckung derselben wurden, wenn es thathächlich nothwendig sein sollte 100.000 fl als schwebende Schuld aufzunehmen beschlossen. Nach Abzug dieses (im Jahre 1892 rückzahlbaren) Betrages erscheint somitpro 1891 eine ausserordentliche Ausgabe Summe von 148.920 fl durch die laufenden Einnahmen der Stadt gedeckt.
Wenn man weiß, daß die Einnahmen in den nächsten Jahren nicht wesentlich geringer werden, da ja der größte Steuerzahler, die Waffenfabrik, immer nach dem letzten dreijährigen Durchschnitt besteuert wird, so zeigt es sich, daß in den Jahren 1893, 1894 und 1895 die Kosten der Brücken zum grossen Theil aus den laufen den Einnahmen gedeckt werden können und noch immer etwa 40.000 fl pro Jahr erübrigen, um nebst den laufenden Bauauslagen (nach dem letzten zehnjährigen Durchschnitt pro Jahr circa 20.000 fl) anderweitig wünschenswerthe ausserordentliche Bauführungen z.B. theilweise Pfarrgasse Regulierung, Erbauung eines EpidemieSpitales etc. etc. zu ermöglichen. Das städt. Amt hat auch die Pflicht den städt. Haushalt auf Jahre hinaus gewissenhaft im Auge zu behalten. Wenn wir die letzten zehn Jahre ansehen, so ergibt sich, daß, obwohl die Stadt193.738fl auf gewöhnliche und 607.351 fl auf aussergewöhnliche Bauten verausgabte der Zuwachs der Schulden nur 430.000 fl, ausmacht daß hingegen der Vermögenszuwachs 771.549 fl beträgt. Daß dieser Vermögenszuwachs ein reeller ist, ergibt sich aus dem daß die Renten desselben die ordentlichen Jahres Einnahmen der Stadt um über 20.000 fl erhöht haben. Nachdem schlüslich ein etwaiger unbedeckter Rest der Brückenkosten durch Aufnahme eines Darlehens verbunden mit einer zeitgemässen Unificierung der städt.
Schuldkapitalien leicht gedeckt und durch den gegenwärtigen niedrigeren Zinsfuß und durch Verlängerung der Annuitäten das jährliche Zinsen und Amortisations Erforderniss nicht nur nicht erhöht, sondern sogar nicht unbedeutend gemindert werden kann, so war das Amt in der Lage der geehrten Finanz-Section die Bewilligung der für den Brückenbau erforderlichen Kosten einrathen zu können. Herr G.R. Josef Huber unterstützt hierauf ebenfalls den Antrag der Finanz-Section. Herr G.R. Ritzinger erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Bei der nun vom Herrn Vorsitzenden eingeleiteten Abstimmung werden die Anträge der Bausection und der Finanz-Section mit dem von Herrn G.R. Dr. Angermann eingebrachten Zusatzantrage einstimmig angenommen. Die Rechtssection bringt durch den Obmann G.R. von Jäger folgenden Antrag ein: Die Rechtssection empfiehlt den Vertrag mit der Alpinen Montangesellschaft nach dem vorliegenden Entwurfe und den sonst bei solchen Vertragsabschlüssen üblichen Bedingungen (siehe Baube dingungen der Stadt Graz) anzunehmen. Dasselbe gilt auch bezüglich des Vertra-
ges mit der Firma E. Gaertner, der Abschluß mit dieser Firma soll auf Grund der unterm 26. Februar 1891 offerirten Einheitspreise gegen monatliche Abrechnung und Bezahlung erfolgen; die zu leistende Caution soll 10.000 fl betragen und hat die Firma Gaertner durch zwei Jahre als Collaudirungs-Garantie zu leisten. bezüglich der Steierbrücke welche im Zuge der Reichsstrasse liegt, möge die hohe Regierung und der hohe Reichsrath um eine verhältnistmässige Beitragsleistung ersucht werden; bezüglich der unteren Ennsbrücke, welche im Zuge der Landesstrasse liegt, wolle beim hohen Landtag im Sinne des §. 7 des Landesstrassen Gesetzes vom 11 December 1869 G. und Verordn. Bl. N°. 31 um einen entsprechenden Beitrag eingeschritten werden. Derselbe wird einstimmig angenommen. Herr G.R. Dr. Angermann berichtet daß die mit den Bauunternehmern abzuschlinssenden Verträge, die bereits von der Rechts-und Bausection durchberathen wurden morgen mit den Vertretern der Bau-Unternehmer endgiltig redigirt werden und ersucht
hiezu drei Herren Gemeinderäthe zu wählen. Herr G.R. Ritzinger will, daß die Vertrags-Entwurfe bevor sie zu definitiven Abschlusse kommen, nochmals der Bausection zur Berathung gegeben werden, in welchem Vorgang Herr Gemeinderath Dr. Angermann eine unnöthige Verzögerung der Sache erblickt, da ja bei der morgigen Redaction der Verträge nur formelle Gebrechen (Ausdrucke) event. geändert werden, die Sache selbst jedoch unverändert bleibe. Herr G.R. Turek stellt den Antrag, es möge zu dieser endgiltigen Redigirung welche mörgen, 2 Uhr Nachmittag stattfindet die Rechtsund Bausection eingeladen werden, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. Herr G.R. Ritzinger regt die Aufstellung eines Bauprogrammes an, worauf der Herr Vorsit-
zende erwiedert, daß auf dies ohnehin schon Bedacht genommen wurde. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Versammlung um 3/4 5 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderathe. Der Schriftführer.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2