so sind noe des Mildenversorgungsfondes die Erwerbung des Öffentlichkeitsrechtes und die Erhöhung der täglichen Verpflegs Taxe auf 85 xr (wie in Linz) anzustreben; die Administration würde dann das städtische Amt besorgen und wäre auf Grund vorstehender Abänderungen ein neuer Vertrag mit den ehrwürdigen Schwestern zu vereinbaren. Was die finanzielle Frage anbelangt so ist zu bemerken, daß die jährlichen Mehrkosten durch Einführung der im Punkte 1 angeführten Neuerungen durch die Erhöhung der Verpflegstaxe von 50 auf 85 xr was z. B. nach dem Jahre 1890 gerechnet eine Mehreinnahme von über 8500 fl ausmacht vollkommen bedeckt würden und zwar uneso mehr als nach Erlangung des Oeffentlichkeitsrechtes alle Verpflegskosten thatsächlich bezahlt werden müssen. Die Kosten für den Aufbau des dritten Stockwerkes sammt Einrichtung wären aus den Vermögen des Mildenversorgungsfondes mit Genehmigung der kk. Statthalterei zu bestreiten wohingegen die Kosten für den Umbau der Abtheilung für epidemisch Erkrankte aus Gemeindemitteln zu decken wären. Die diesbezüglichen Pläne und Kostenvoranschläge werden seinerzeit zur endgiltigen Genehmigung in Vorlage gebracht wurden.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2