Ratsprotokoll vom 29. Mai 1891

Plan zur Regulirung der Schlüsselhofgasse ausgearbeitet und den Kostenvoranschlag zur Durchführung dieses Planes vorgelegt nach welchem die noch erforderliche Kostensumme rund 17.600 fl beträgt. Die Finanz Section empfiehlt die Genehmigung des zum Ankaufe der Häuser 6, 8 u. 10 und zur Vollendung der RegulierungsArbeiten in der Schlüsselhofgasse erforderlichen Gesammtbetrages von 17.600 fl nachdem diese Ausgaben durch Mehreinnahmen an Gemeindeumlagen gedeckt erscheinen und auch eine Vermögensvermehrung beziehungsweise Kassawerth-Vermehrung im Betrage von 4600 fl erübrigt. Die Bausection stellt den Antrag: Nachdem die Vollendung der Regulierung der Schlüsselhofgasse sowohl aus Verkehrs- als auch aus feuerpolizeilichen Rücksichten sehr wünschenswerth erscheint und laut Aeusserung der Finanz Section die finanzielle Bedeckung im ordentlichen Gebahren vorhanden ist, wolle der löbliche Gemeinderath

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