tungen und zwar für die competenzmässige Unterkunft eines Stabsoffiziers in den Sommermonaten, d.i. vom 1. Mai bis 30. September, von 1 fl 20 xr auf 1 fl 50 xr und in den Wintermonaten, d.i. vom 1. Oktober bis 30. April, von 1 fl 70 xr auf 2 fl und für einen Oberoffizier in den Sommermonaten von 80 xr auf 1fl und in den Wintermonaten von 1 fl 20 xr auf 1 fl 40 xr zu erhöhen sein. Die Vergütung für Mannschafts und PferdeUnterkünfte und Mannschafts Verpflegung wurde ohnehin erst mit dem GemeinderathsSitzungsbeschluß vom 2. August 1889 erhöht und erscheint den Localverhältnissen noch entsprechend. Durch diese Erhöhung der Vergütung für Offiziers Unterkünfte dürfte der Gemeinde, jährlich eine Mehrauslage von 70-100 fl erwachsen. Wird gemäß des Sectionsantrages die Erhöhung der Quartiergelder im Sinne des Antrages des Amtes beschlossen. - Zahl 9738 III. Section. Referent Herr Sections Obmann G.R. Johann Redl. 19. Das städtische Bauamt hat einen
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