diesfälligen Landesgesetzes in Berathung zu nehmen und hierüber zu beschliessen. Infolge dieses Erlasses wurde ein Comité mit den diesbezüglichen Vorberathungen betraut: Aus manigfachen Gründen verzögerten sich diese Arbeiten bis auf die heutige Zeit. Mit Gemeinderathsbeschluß vom 3. April 1891 wurde über die Frage der Erhöhung der Aufnahmsgebühren das Amt beauftragt, Erhebungen zu pflegen. Der ergebenst Gefertigte hat im Vollzug dieses Auftrages an der Hand der aus neuerer Zeit stammenden anderweitigen Gemeinde Statuten und Gesetze einen Entwurf eines neuen Gemeindestatutes für Steyr ausgearbeitet und erlaubt sich hiermit denselben zur weiteren geschäftsmässigen Behandlung ergebenst vorzulegen Steyr am 16. Mai 1891. Der Stadtsecretär Fritz Hähnel. Der Herr Bürgermeister hat diesen Akt der Rechtssection mit dem Ersuchen übermittelt, aus ihrer Mitte einen Referenten zu bestimmen, welcher über die zuerst zu behandelnden prinzipiellen Fragen in einer der nächsten Gemeinderaths Sitzung referiren möge worauf dann der hiernach revidirte Entwurf zur Plenarbehandlung kommen möge
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2