Ratsprotokoll vom 5. April 1891

Hierauf erstattet der Herr Bürgermeister folgende Mittheilung: Nach § 2 der Geschäfts-Ordnung theilen sich die sämmtlichen Gemeinderäthe zum zwecke der Vorberathung und Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in den Gemeinderathssitzungen in die Geschäfte nach 4 Abtheilungen (Sectionen) und steht nach § 4 derselben dem Bürgermeister das Recht zu, jeden Rath einer dieser Sectionen zuzuweisen. Auf Grund dieser Bestimmung erlaube ich mir hiemit nachstehende Eintheilung der Herrn Gemeinderaths-Mitglieder in die Section zu treffen. I. Section. für die innere Verwaltung bestehend aus 6 Mitgliedern und zwar den Herren Angermann Franz Dr. Auböck Karl Jäger Anton v. Waldau Kautsch Jakob Kurz Alois Dr. Scholz Johann II. Section für den städt. Haushalt bestehend aus 6 Mitgliedern und zwar den Herren: Hochhauser Johann Dr. Höfner Friedrich Dr. Huber Leopold Perz Matthias Turek Josef

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