füllung zu vermeiden und wäre es daher im Interesse der Stadtgemeinde gelegen, schon jetzt Lehrzimmer von erforderlicher Grösse herzustellen. Falls zu diesem Zwecke die Pläne umgearbeitet werden so wären das 1. und 2. Stockwerk je 4.20 m hoch und die Lehrzimmer mit 10.5 m Länge und 6.75 m Breite anzutragen, wodurch jedes Lehrzimmer 297 m2 Inhalt erhalten und bei 80 Schülern auf jeden das vorgeschriebene mindeste Quantum an Luftraum mit 3.7 m3 entfallen würde. Es wird übrigens nicht darauf gedrungen, daß die Lehrzimmer je 4.20 m hoch, 10.5 m lang und 6.75 m breit hergestellt werden müssen, da es bei einer seinerzeit sich ergebenden Uiberfüllung der Schulen, ohnehin dem löblGemeinderathe obliegt für die Beistellung der weiter nothwendig werdenden Localitäten von hinreichender Grösse und Zahl an einer oder der andern der vorhandenen Schulen zu sorgen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß bei dem Turnsaale ein Garderoberaum mangelt, welcher durch Untertheilung des Eingangsraumes zur Hausmeisterwohnung gewonnen werden könnte wobei eine Thür aus demselben in den Turnsaal herzustellen wäre. Da nur eine Schulleiterswohnung beantragt ist, so wird falls nicht eine gemeinsame Leitung für beide Schulen geneh-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2