Marktfieranten an Sonntagen um 12 Uhr Mittags ihre Verkaufsbuden schliessen müssen. Die Stadtgemeinde Vorstehung hat sich bei der Stadt Gemeinde Vorstehung Linz angefragt, welche Stellung dort in dieser Sache eingenommen wird. Die Antwort ist noch nicht eingelangt. Die Rechts-Section hat per majora beschlossen zu beantragen, der Gemeinderath als Eigenthümer des Markt-Privilegiums erhebt gegen eine etwaige Folgegebung des Ansuchens keine Einwendung. Der Herr Referent selbst bringt den Gegenantrag dahin ein, der Gemeinderath als Eigenthümer des Markt Privilegiums spreche sich für die bisherige Gepflogenheit aus weil der Sonntag der einzige Markttag ist an welchem die arbeitende Bevölkerung Zeit zur Besorgung ihrer Ein käufe hat. Hierüber entspinnt sich eine längere
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