Ratsprotokoll vom 3. April 1891

der nach § 38 des Gemeinde Statutes vor geschriebenen Prüfung und berichtet hierüber wie folgt. I. An der seitens des III. Wahlkörpers am 18. März 1891 vorgenommenen Wahl zweier Gemeinderäthe mit der Mandatsdauer von drei Jahren betheiligten sich 318 Wahlberechtigte darunter 128 durch Vollmachten vertretene und wurden 318 Stimmzettel abgegeben, daher die absolute Majorität 160 Stimmen betrug. Als Gemeinderathe mit dreijähriger Mandatsdauer wurden mit absoluter Majorität gewählt die Herren: Franz Tomitz mit 312 Stimmen und Leopold Stummer mit 161 Stimmen II. An der seitens des I. Wahlkörpers am 20. März 1891 vorgenommenen Wahl von fünf Gemeinderathen mit dreijähriger Mandatsdauer betheiligten sich 477 Wahlberechtigte darunter 101 durch Vollmacht vertretene und wurden 477 Stimm zettel abgegeben, daher die absolute Majorität 239 Stimmen betrug.

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