Ratsprotokoll vom 3. April 1891

Raths-Protokoll. aufgenommen am 3. April 1891 über die diesjährige IVe ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Als Vorsitzender Der Herr Bürgermeister Johann Berger. Die Herren Gemeinderäthe: Lang Franz Anzengruber Leopold Olbrich Hugo Auböck Karl Perz Mathias Haller Josef Redl Johann Höfner Friedrich Dr. Scholz Johann Huber Leopold Schrader August Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Kurz Alois Dr. Schriftführer: städt. Concipist Franz Rosenberg Entschuldigt haben ihr Ausbleiben die Herren G.R. Anton Mayr und Gustav Ritzinger.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Bürgerrechts-Verleihung. 2. Verification der diesjährigen Gemeinderathswahlen 3. Gesuch um Verleihung der Schuldienerstelle an der neu zu erbauenden Doppel-Volksschule. 4. Behandlung des Antrages auf Erhöhung der Taxen für Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. 5. Eingabe des Handels Gremiums betreffs Festsetzung der Sonntagsruhe für die Marktfieranten an beiden Jahrmärkten. II. Section. 6. Erklärung pcto Verkauf des Hauses N°. 14 Franz Josef Platz. 7. Ansuchen um käufliche oder pachtweise Uiberlassung der städt. Gartenparzelle N°. 1015 8. Monturseingabe für die städt. Reservewache. 9. Eingabe der Brunnengemeinde bei der Steyr pcto Beitragsleistung fürs Bruderhaus.

III. Section 10. Erlass des k.k. Landesschulrathes Linz betreffs des neuen Schulhausbaues. 11. Protokoll bet. Mehr und Minderleistungen, beim Schulhausbaue. IV. Section. 12. Verleihung der Ludwig Werndlschen StiftungsInteressen pro 1891 13. Vergebung der Franz Josef und Elisabeth Stiftung. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifilatoren des heutigen SitzungsProtokolles die Herren G.R. Dr. Friedrich Höfner und Jacob Kautsch und lässt sodann durch den Herrn Stadtsecretär folgende Mittheilungen erstatten: a. der städtische Ingenieur Herr Karl Peter dankt für seine Ernennung. Zur Kenntniß - Zahl 6118 b. die städt. Baupoliere Ignaz Schmidmayr und Josef Bergmayr danken für die definitive Anstellung. Zur Kenntniß ad. Z. 57. Praes

c. Baumeister Lengenfelder spricht für die Bewilligung der Erfolglassung des halben Cautionsbetrages den Dank aus Zur Kenntniß. - Z. 6406 d. der Verein der Schulfreunde ersucht um die Bewilligung der Aufstellung von 6 automatischen Sesseln am Franz Josef Platze. Wird einstimmig bewilliget. e. Anläßlich der nothwendig gewordenen Ausdehnung der oeffentlichen Beleuchtung durch Aufstellung von circa 22 öffentlichen Laternen in der Richtung zum Steyrthalbahnhofe und der künftigen Industriehalle: Ferner über den Karl Ludwigs Platz zur Marie Valerie Strasse und in der Garstenstrasse werde bei der Commission die Ansicht ausgesprochen daß es nicht unbillig wäre, wenn derlei neue Leitungen durch welche der Gasconsum wesentlich gesteigert werde die Gesellschaft auf ihre Kosten herstellen liesse. Mit Bezug hierauf ist nun unterm 28. März 1891 seitens der Gesellschaft ein folgendes schriftliches Anerbiethen eingelangt. Die Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg an die löbl. Stadtgemeinde

Steyr betreffs der gewünschten Ausdehnung der offentlichen Beleuchtung um ca. 22 Laternen in der Richtung zum Steyrthalbahnhofe, über den Ausstellungs- (KarlLudwigs-Platz) zu dem Villenviertel, in Neulust und in der Garstenstrasse. Unser von L. A. Riedinger übernommener erster Vertrag vom 28. August 1864 läuft vom Eröffnungstage der Gasbeleuchtung, 27. August 1867 auf 30 Jahre. Laut Uibereinkommen vom 28. Oktober & 8. No vember 1873 wurde dieser Vertrag gegen Ausdehnung der öffentlichen Beleuchtung in der Vorstadt Aichet um weitere 15 Jahre verlängert. Der gegenwärtige Vertrag läuft demnach vom 27. August 1867 auf 45 Jahre bis 27. August 1912. Wir erklären uns nun bereit die obenerwähnte neue Ausdehnung der öffentlichen Beleuchtung um weitere circa 22 Laternen in Bälde auf unsere Kosten auszuführen und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Unser Vertrag wäre dafür als Gegenleistung von der löblichen Stadtgemeinde Steyr um weitere 18 Jahre d. i. vom 27. August 1912 bis 27. August 1930 zu verlängern. 2. Für jede dieser neuen ca. 22 Laternen

hätte die Stadtgemeinde pro Jahr 1540 Brennstunden zu garantieren und zum vereinbarten Preis zu bezahlen. 3. Für den Fall diese Vereinbarung zu Stande kommt, erbiethet sich die Gesellschaft für Gasindustrie zu nach erwähnten Gaspreis Ermässigungen. Die gegenwärtigen Gaspreise werden vom 1. Juli 1891 an auf die restliche alte Vertragsdauer bis 27. August 1912 oder besser bis 30. Juni 1912, ermässigt auf 8/10 Kreuzer für die Brennstunde der öffentlichen Beleuchtung, 15 Kreuzer pro Cub. Meter für den Gasverbrauch der städtischen Gebäude und der Privatconsumenten. Für Gasmotoren bleibt der ohnehin schon niedrige Preis von 12 Kreuzer. Für die neue Vertrags-Verlängerung um 18 Jahre d.i. vom 1. Juli 1912 bis 27. August 1930 würden wir folgende ermässigte Preise bewilligen: 6/10 Kreuzer für die Brennstunde der öffentlichen Beleuchtung 12 Krenzer pro Cub. Meter für die städtischen Gebäude und für die Privatconsumenten, 10 Kreuzer pro Cub. Meter für Gasmotoren. Diese vorstehenden ermässigten Preise können wir aber nur insolange garantieren als die gegenwärtigen hohen Preise für Frima Gaskohlen (fl 1.45 per 100 K) nicht

noch weiter steigen. Bei weiterer Preissteigerung können auf deren Dauer die Gaspreise wieder entsprechend erhöht werden. 4. Durch diese neue Vereinbarung werden die §.§. 10, 13, 28, 29, 30 & 31 des Vertrages vom 28. August 1864 im beiderseitigen Einverständ nisse als ungiltig erklärt. Zu §. 26 dieses Vertrages wird noch vereinbart, daß wenn über die Einführung einer neuen billigeren Beleuchtungsart auf Kosten der Gesellschaft für Gasindustrie oder ihren Besitznachfolger eine Einigung mit der Stadtgemeinde wider Erwarten nicht zu Stande kommen sollte letztere berechtigt sein soll, diese neue billigere Beleuchtung durch einen anderen Unternehmer oder auch selbst ausführen zu lassen und die Strassenbeleuchtung durch Gas zu kündigen. In diesem Falle behält jedoch die Gesellschaft für Gasindustrie oder ihre Besitznachfolger das Recht, Gas an solche Consumenten fortzuliefern die sich des Gaslichtes weiter bedienen wollen; ferner erlischt hiebei für dieselben auch die Verpflichtung der unentgeldlichen Abtretung der Gasfabrik an die Stadtgemeinde laut der nachfolgenden Bestimmung 5. Im Uibrigen bleiben die Bestimmungen des Vertrages vom 28. August 1864 in Kraft, 5. Mit Ablauf der ganzen Vertragsdauer d.i. am

27. August 1930 tritt für die Stadtgemeinde wieder das Recht ein die Gasfabrik gegen Bezahlung einer billigen Ablösungssumme übernehmen zu können und wird im beiderseitigen Einverständnisse diese Summe jetzt schon auf fl. 100,000.- mit Worten Einhunderttausend Gulden oest. Whr. festgesetzt. Will dieselbe davon Gebrauch machen, dann hat sie zwei Jahre vorher, also längstens am 27. August 1928 der Direction der Gasfabrik dieses schriftlich mitzutheilen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht dann gilt der Vertrag auf weitere 12 Jahre als verlängert und nach Ablauf dieser zwölf Jahre (also einer GesammtVertragsdauer von 75 Jahren) ist die Gasfabrik unentgeldlich an die Stadtgemeinde abzutreten, wobei die Stadtgemeinde die entfallenden Uibertragungs-Taxen zu bezahlen hat. Die Gesellschaft für Gas Industrie oder ihre Besitznachfolger sind verpflichtet die Gas- Fabrik bis dahin stets in bestem betriebsfähigen Zustande zu erhalten. In beiden Fällen des Uiberganges der Gasfabrik in den Besitz der Stadtgemeinde ist dieselbe verpflichtet die vorhandenen Rohmaterialien, Nebenproducte und Vorräthe zur Vermehrung der Strassen-

und Privatbeleuchtung nach den wirklichen Selbstkosten zu übernehmen und zu bezahlen. Augsburg den 23. März 1891. Gesellschaftfür Gas Industrie. Der Vorstand. Chr. Zethner. Nachdem dieses Anerbiethen (VertragsVerlängerung bis 1930) von sehr weittragender Bedeutung ist, diesbetreffend sowohl seitens des Amtes als auch seitens der I, II u. III. Section des Gemeinderathes eingehende Erhebungen und Berathungen erforderlich sein werden, so beabsichtige ich der Gasanstalt vorläufig folgende Vorerledigung zukommen zu lassen und erlaube nun die Anfrage ob der löbliche Gemeinderath mit diesem Vorgange einverstanden ist. Steyr am 4. April 1891 Der Bürgermeister Berger. Geehrte Direction der Gas Anstalt in Steyr Anlässlich der für nothwendig erachte ten Ausdehnung der offentlichen Beleuchtung gegen den Steyrthalbahnhof und der künftigen Industriehalle am Karl Ludwigs Platze, ferner über diesen Platz zur Maria Valerie Strasse und in der Garstenstrasse ist unterm 23. März 1891 von Ihrer Gesellschaft

ein Anerbiethen auf eventuelle Verlängerung des bestehenden Vertrages bis zum Jahre 1930 eingelangt. Nachdem ein derartiges Anerbiethen eine Sache von sehr weittragender Bedeutung ist, so wird eine dies bezügliche Antwort seitens des Gemeinderathes wohl längere Zeit beanspruchen. Die vorstehend erwähnte Ausdehnung der öffentlichen Beleuchtung aber kann nicht so lange hinausgeschoben werden. Ich ersuche daher um ehebaldige Uibersendung der betreffenden Kostenvoranschläge, eine Erledigung hierüber wirds Ihnen dann umgehend zukommen. Hievon ersuche ich eine geehrte Gesellschaft als vorläufige Antwort auf erwähntes Anerbiethen ddto. 23. März 1891, gefälligst zu verständigen. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr, am 4. April 1891. Der Bürgermeister Berger. Der Antrag des Herrn Vorsitzenden wird einstimmig angenommen. - Z. 6422 Hierauf wird zur Erledigung der Tages Ordnung geschritten.

I. Section Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Anton von Jäger 1. Johann Grillenberger Getreidehändler und Besitzer des Hauses N°. 23 am Grünmarkt, Peter Schossböck, Werkführer in der Petelerschen Glockengiesserei, Jacob Socha, Gold und Silberwaarenhändler und Besitzer des Hauses Karolinengasse 5, Josef Heiser, Schuhmachermeister Stadt, Franz Gartner, Gastwirth am Grünmarkt werden gemäß der Sectionsanträge einstimmig in den Gemeinde Verband aufgenommen, Herren Franz Volbert, Feilenhauer in Aichet, Heinrich Eidenböck, Friseur, Franz Gärtner, Gastwirth, Josef Heiser, Schuhmachermeister und Johann Grillenberger wird ferner einstimmig das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen. Sämmtliche Petenten haben die vor geschriebenen Taxen zu erlegen,

mit Ausnahme des Herrn Franz Gärtner, welcher die taxfreie Aufnahme in den Gemeinde-Verband und Verleihung des Bürgerrechtes bei dem Verkauf Anbothe des Hauses N°. 345 Voglsang worüber später verhandelt werden wird als Bedingung gestellt hat. - Z. 2948, 3888, 5075, 6750, 6749, 6747, 6748, 6893 Dem Herrn Josef Harter, Schlosser in der Waffenfabrik wird einstimmig die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde-Verband ertheilt. - Z. 4914 Im Sinne der Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 20. Februar 1891 Z 2405 fanden in den Tagen des 18. und 20. März 1891 die Ersatzwahlen für die heuer ausgeschiedenen Herren Gemeinderäthe statt. Die Wahlakte wurden von den betreffenden Wahlcommissionen der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr versiegelt übergeben und von der Rechtssection vollkommen unverletzt übernommen. Die Section unterzog beide Wahlakte

der nach § 38 des Gemeinde Statutes vor geschriebenen Prüfung und berichtet hierüber wie folgt. I. An der seitens des III. Wahlkörpers am 18. März 1891 vorgenommenen Wahl zweier Gemeinderäthe mit der Mandatsdauer von drei Jahren betheiligten sich 318 Wahlberechtigte darunter 128 durch Vollmachten vertretene und wurden 318 Stimmzettel abgegeben, daher die absolute Majorität 160 Stimmen betrug. Als Gemeinderathe mit dreijähriger Mandatsdauer wurden mit absoluter Majorität gewählt die Herren: Franz Tomitz mit 312 Stimmen und Leopold Stummer mit 161 Stimmen II. An der seitens des I. Wahlkörpers am 20. März 1891 vorgenommenen Wahl von fünf Gemeinderathen mit dreijähriger Mandatsdauer betheiligten sich 477 Wahlberechtigte darunter 101 durch Vollmacht vertretene und wurden 477 Stimm zettel abgegeben, daher die absolute Majorität 239 Stimmen betrug.

Als Gemeinderäthe mit dreijähriger Mandatsdauer wurden gewählt die Herren: Johann Berger Juwelier mit 401 Stimmen Dr. Joh. Nochhauser Advokat mit 398 Stimmen. Josef Huber Maschinenfabrikant mit 286 Stimmen. Johann Scholz, Kaufmann mit 267 Stimmen Dr. Franz Angermann Advokat mit 246 Stimmen. Nachdem nun laut Amtsbericht gegen die Giltigkeit dieser vorerwähnten Wahlen innerhalb des achttägigen Einspruchstermines keinerlei Einwendungen erhoben wurden und auch bei der vorgenommenen Prüfung der Wahlakte keine Anstände sich ergaben, so beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Wahl der oben angeführten Herren Gemeinderäthe gemäß § 38 Abs. 3 des Gemeinde Statutes bestätigen, die Veröffentlichung des Gesammt Wahlresultates verfügen, das Amt beauftragen. die gewählten Herren von

ihrer bestätigten Wahl schriftlich in Kenntniß zu setzen und die constituirende Sitzung sowie die Wahl des Bürgermeisters und des Vicebürgermeisterss auf Sonntag den 5. April 1891 Vormittags 10 Uhr anberaumen. Einstimmig angenommen. - 5080, 6014 1891 3. Franz Wagner, Agent in Meidling bei Wien, bittet um Verleihung der Stelle eines Schuldieners in der neuen Volksschule. Die Section beantragt dieses Gesuch bis zur erfolgten seinerzeitigen Ausschreibung rückzulegen. Einstimmig angenommen. - Z. 79 Praes. 4. Uiber die Frage der Erhöhung der Gebühren für die Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechtes werden von Seite des Amtes Erhebungen gepflogen; es wolle sonach dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden. Vor Beginn der nächsten Landtagssession wird ein Antrag ein gebracht wurden. Zur Kenntniß. - Zahl 5897 5. Das Handels Gremium hat bei der Stadtgemeinde Vorstehung ein Gesuch dahin eingebracht, zu verfügen, daß die

Marktfieranten an Sonntagen um 12 Uhr Mittags ihre Verkaufsbuden schliessen müssen. Die Stadtgemeinde Vorstehung hat sich bei der Stadt Gemeinde Vorstehung Linz angefragt, welche Stellung dort in dieser Sache eingenommen wird. Die Antwort ist noch nicht eingelangt. Die Rechts-Section hat per majora beschlossen zu beantragen, der Gemeinderath als Eigenthümer des Markt-Privilegiums erhebt gegen eine etwaige Folgegebung des Ansuchens keine Einwendung. Der Herr Referent selbst bringt den Gegenantrag dahin ein, der Gemeinderath als Eigenthümer des Markt Privilegiums spreche sich für die bisherige Gepflogenheit aus weil der Sonntag der einzige Markttag ist an welchem die arbeitende Bevölkerung Zeit zur Besorgung ihrer Ein käufe hat. Hierüber entspinnt sich eine längere

Debatte, in welcher zunächst Herr Gemeinderath Kautsch für den Sectionsantrag einstimmt, welcher Antrag auch von den Herren G.R. Perz, Turek, Dr. Kurz unterstützt wird. Der Antrag der Section wird sonach mit allen gegen eine Stimme angenommen. II. Section. Referent Herr G.R. Mathias Perz. 6. Der Besitzer des Hauses Consc. N°. 345 am Franz Josef Platz (nächst der Bürgerschule gelegen) hat dem Herrn Bürgermeister die schriftliche Erklärung übergeben, daß er der Gemeinde dieses Haus um 9000 fl verkaufe. Die Section beantragt zu beschliessen dieses Haus um den angebotenen Preis zu kaufen zumal als die hochgeborene Frau Baronin Imhof sich bereit erklärt, zum Ankaufe dieses Hauses der Gemeinde 2000 fl zu spenden, damit dieses verkehrstörende Objekt beseitigt wird. Herr GR. Kautsch. unterstützt diesen Antrag mit dem Zusatze der Frau Baronin Imhof für die Franz Gärtner

angebotene Unterstützung den Dank schriftlich zu übermitteln. Wird einstimmig angenommen. - Z. 6560 7. Herr Josef Fürlinger, Schlossermeister Wieserfeldplatz. N°. 50 ersucht um pachtweise, eventuell käufliche Uiberlassung der Gartenparzelle N°. 1015. Die Section beantragt diese Parzelle dem Gesuchsteller um den jährlichen Zins pr 1fl auf unbestimmte Zeit gegen beiderseits eingeräumte dreimonatliche Kündigung zu verpachten. Einstimmig angenommen. - Z 5536 8. Das Polizei-Inspectorat ersucht um Neubeschaffung der abgetragenen Uniformsorten für die städt. Reservewache. Die Section beantragt die Lieferung dieser Uniformsorten im Offertwege mit dem Einreichungs-Termin am 15. April 1891 zu vergeben. Einstimmig angenommen. - Z 5822 9. Uiber das Ansuchen der BruderhausBrunnengemeinde um Beitragsleistung für das Bruderhaus beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge noe. des Mildenversorgungsfondes sich bereit erklären, für den Wasserbezug

im Bruderhause der in Rede stehenden Brunnengemeinde bis auf weiteres ein jährliches Brunnengeld pr 10 fl zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt seitens des Mildenversorgungsfondes in seiner Eigenschaft als Eigenthümer des Bruderhauses und wird sonach hieraus für die Stadtgemeinde keinerlei Praejudiz geschaffen. Z. 4530 Einstimmig angenommen. III. Section. Referent, Sections Obmann Herr G. R. Johann Redl. 10. Der kk. Landesschulrath Linz, hat mit Beschluss vom 20. März 1891 die von der Stadtgemeinde Vorstehung vorgelegten Pläne der Civil Archetekten M. u. C. Hinträger zur Erbauung eines Doppelschulgebäudes für eine V-classige Knaben und eine V-classige MädchenVolksschule an der Wehrgrabenstrasse in Steyr (Bauparzelle 969 und ein Theil der Grundparzelle 465) mit den folgenden Bemerkungen genehmigt.: Nach §. 13 des Gesetzes vom 28. Jänner 1870 über die Errichtung den Besuch und die Erhaltung der öffentlichen Volksschulen (Gesetz u Verord. Bl.11) wird die mindeste Höhe der Lehrzimmer der Volksschulen mit 4.0 m bestimmt. Dem entgegen ist das erste Stockwerk des zu erbauenden Schulhauses durchgehends nur mit 3.9 m projectirt. Der gesetzlichen Be-

stimmung gemäß müssen daher die Localitäten des ersten Stockwerkes eine Höhe von mindestens 4.0 m erhalten wie sie auch für jene im 2. Stockwerke bestimmt ist. Es wird übrigens empfohlen die Localitäten sowohl im 1. als im 2. Stockwerke mit einer Höhe von 4.20 m herzustellen, wodurch der Luft- und Fassungsraum der Lehrzimmer entsprechend erhöht würde. Weiter empfiehlt es sich alle Lehrzimmer so groß anzulegen daß dieselben für die höchste zulässige Anzahl von Schülern, welche in einem Zimmer untergebracht werden dürfen nämlich für 80 hinreichenden Raum gewähren. Es sind aber unter Einhaltung des in dem § 8 des Erlasses des Landesschulrathes vom 13. Februar 1877 Zahl 194 (V.Bl. 1877 N°.10) bedingten Minimal Ausmasses von 3.7 m2 Luftraum für einen Schüler die projectirten Lehrzimmer nur für die nachstehende Anzahl von Schülern hinreichend u. zwar a. für die Mädchenschule für 332 b. für die Knabenschule 331 zusammen für 663 während sich das Erforderniß für 10 Classen á 80 Schüler für 800 Schüler herausstellt. Wenn auch dermalen in einzelnen Classen die Zahl von 80 Schülern nicht erreicht werden wird so erscheint es zweckmässig, um eine spätere Uiber-

füllung zu vermeiden und wäre es daher im Interesse der Stadtgemeinde gelegen, schon jetzt Lehrzimmer von erforderlicher Grösse herzustellen. Falls zu diesem Zwecke die Pläne umgearbeitet werden so wären das 1. und 2. Stockwerk je 4.20 m hoch und die Lehrzimmer mit 10.5 m Länge und 6.75 m Breite anzutragen, wodurch jedes Lehrzimmer 297 m2 Inhalt erhalten und bei 80 Schülern auf jeden das vorgeschriebene mindeste Quantum an Luftraum mit 3.7 m3 entfallen würde. Es wird übrigens nicht darauf gedrungen, daß die Lehrzimmer je 4.20 m hoch, 10.5 m lang und 6.75 m breit hergestellt werden müssen, da es bei einer seinerzeit sich ergebenden Uiberfüllung der Schulen, ohnehin dem löblGemeinderathe obliegt für die Beistellung der weiter nothwendig werdenden Localitäten von hinreichender Grösse und Zahl an einer oder der andern der vorhandenen Schulen zu sorgen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß bei dem Turnsaale ein Garderoberaum mangelt, welcher durch Untertheilung des Eingangsraumes zur Hausmeisterwohnung gewonnen werden könnte wobei eine Thür aus demselben in den Turnsaal herzustellen wäre. Da nur eine Schulleiterswohnung beantragt ist, so wird falls nicht eine gemeinsame Leitung für beide Schulen geneh-

migt wird; dem andern Leiter beziehungsweise der Leiterinn das Quartiergeld zu erfolgen sein. Die Baupläne und übrigen Beilagen werden in der Nebenlage mit dem Bemerken zurückgestellt, daß der politische Bauconsens gemäß §. 71 der Bauordnung für die Stadt Steyr vom 13. März 1875 von dem Herrn Bürgermeister im übertragenen Wirkungskreise zu ertheilen ist. Die Oberbauleitung hat zu diesen Anträgen folgende Aeusserung abgegeben: Die Lehrzimmerhöhen von 4.00 m im Lichten dürften deshalb vollkommen entsprechen; nachdem das Gebäude nach allen Seiten vollkommen freisteht. Nachdem das gesetzlich zulässige Minimum ein weit geringeres Maass zulässt 3. 2 m dürfte auch für den 1.Stock 3.90 m als lichte Hohe entsprechen; da die Constructionshöhe von 50 cm für die Zwischendecke aus constructiven Gründen nothig ist. Eine Vergrösserung der Lehrzimmer ist in Folge des bereits mit gediehenen Baufortschrittes undurchführbar, abgesehen, daß der Bauplatz dafür zu klein wäre und sich die Baukosten zu sehr erhöhen würden. Von der Anlage eines Garderoben-

raumes wurde aus constructiven Rücksichten Umstand genommen, nachdem der Turnsaal 1.35 m unter dem Parterrefusboden liegt und ausserdem im Turnsaale selbst Garderobeschränke angebracht werden. Die Section beantragt den Antragen der Oberbauleitung zuzustimmen. Einstimmig angenommen. - Z 16480 Der Schulhausbau wurde vom Herrn Baumeister Franz Plochberger in Steyr nach Einheitspreisen um die vorangeschlagene Summe von 61.989 fl 31 xr ÖW. (sammt den Oefen übernommen. Honorar für den Architecten 1800 fl extra) Wie bei jeden Bau so ergaben sich auch bei diesen bei der Detaillirung einige Abänderungen über welche man noch vor der eigentlichen BaubewilligungsCommission im Reinen sein will; zu diesem Behufe haben heute die Gefertigten das Project nochmals eingehend durchberathen. Der Berathung sind die vom Landesschulrathe genehmigten Consens Pläne zu Grunde gelegen. Die als nothwendig befundenen Minder beziehungsweise Mehrleistungen betragen in Geld veranschlagt und zwar die Minderleistungen

2809 fl 12 und die Mehrleistungen 2854 fl 00 xr: es ergibt sich sonach eine Mehrauslage von 44 fl 94 xr. Wird gemäß des Sectionsantrages genehmigend zur Kenntniß genommen. -Z 6850 IV. Section. Referent: Herr G.R. Obmann Stellvertreter Franz Tomitz. 12. Die Interessen der Ludwig Werndlschen Stiftung pr 250 fl werden gemäß des Sectionsantrages den 8 Competenten verliehen - Zahl 2880 13. Die Interessen der Franz Josef und Elisabeth Stiftung pr 30 fl 45 xr werden einstimmig dem August Bauer und Gotthard Ogris verliehen. - Z 2881 Herr G.R. Tomitz interpellirt über die Erledigung der Friedhoffrage. Herr Stadtsecretär erwiedert hierauf, daß die Vergrösserung des Friedhofes im Zuge ist. Die bisherige Verzögerung hatte ihren Grund darin, daß eine öffentliche Wegparzelle zu verlegen war. Sobald die Vergrösserung des Friedhofes durchgeführt sein wird, wird wohl auch die Aufstellung einer FriedhofOrdnung seitens der hochwürdigen Pfarrämter nicht länger mehr verschoben werden können. Der Herr Vorsitzende gedenkt sodann

in warmen Worten des Verdienstes welches sich der scheidende Vicebürgermeister Herr Leopold Putz um die Gemeinde erworben hat und ersucht durch Aufstehen von den Sitzen den wohlverdienten Dank und die vollste Anerkennung Ausdruck zu verleihen. Ferner wird auch dem ausgeschiedenen G.R. Herrn Hack der Dank für dessen Wirken im Gemeinderathe über Antrag des Herrn Vorsitzenden durch Aufstehen von den Sitzen ausgedrückt. Da sich niemand mehr zu Worte meldet, erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 4 1/2 Uhr Nachmittag für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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