Edlbacher dankt für die ihm durch die Wiederwahl zum Abgeordneten im Reichsrathe erwiesene Ehre: Zur Kenntniß. - Z. 59 Praes. e. Das Amt berichtet, daß gegen die laut hierämtl. Kundmachung vom 22. Jänner 1891 Zahl 1456 durch vier Wochen aufgelegenen Gemeinderaths Wählerlisten keinerlei Reclamationen eingebracht wurden. Im Sinne der Entscheidung des kk. Bezirkshauptmannes in Steyr Herrn Hugo Ritter von Hebenstreit vom 19. Februar 1891 Zahl 1872 müssen folgende Wähler des I. Wahlkörpers gelöscht werden: Post 41 Dr. Richard Blumenthal städt. PolizeiAdjunkt weil noch nicht definitiv, kein Steuerzahler und kein Gemeinde Mitglied. Post 69 Dr. Alois Demel, kein Steuerzahler und kein Gemeinde Mitglied. Post 136 Michael Grill, weil dessen Haus noch kein Jahr incorporirt daher noch durch kein Jahr Steuerträger in der Gemeinde Stadt Steyr. Post 182 Dr. Karl Hlawatschek, k.k. Auscultant weil nach Wien versetzt.
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