Ritzinger sprechen für den Sectionsantrag mit der Begründung daß die Gemeinde als mitinteressirte Eigenthümerin des Bruderhauses beitrags pflichtig ist. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser beantragt die Angelegenheit an die Section zur Berathung zu weisen, da für heute einige diesbetreffende Fragen nicht genügend geklärt sind insbesondere die ob die Gemeinde nicht überhaupt einen allgemeinen Beitrag für die Brunnengemeinden leistet. Vom Herrn G.R. Jäger sei die Frage aufgeworfen worden ob nicht durch die Annahme des Sections Antrages ein Praejudiz geschaffen werde. In einem solchen Falle müsse vorsichtig zu Werke gegangen werden. Herr G.R. Turek schliesst sich diesen Ausführungen an. Sodann wird dieser Antrag einstimmig angenommen. - Z 4530 IV. Section. Referent Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 14. Laut Amtsberichtes wird der Bauplatz der Zinshäuser am Seidlfelde durch eine dem Herrn Munsch gehörige Wasserleitung durchzogen und empfiehlt
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