fall als die Gesellschaft nicht kommt, vom 1. bis 15. April 1891 unentgeldlich überlassen werde. Die Ortsgruppe hat Sorge zu tragen, daß an den Theater Einrichtungen keine Beschädigungen vorkommen und hat die jedesmalige Benützung am Polizei-Inspectorate und FeuerwehrObercommando Steyr anzuzeigen. Alle Regiekosten, also auch die der Beleuchtung, hat die Ortsgruppezu bestreiten. Einstimmig angenommen. - Z. 5071 Die Bruderhaus-Brunnengemeinde ersucht um Bewilligung eines jährlichen Beitrages für die Erhaltung des von ihr erhaltenen öffentlichen Brunnens und motivirt dieses Ansuchen damit, daß der Brunnen von den Bewohnern des Bruderhauses benützt wird. Die Section beantragt einen jährlichen Beitrag von 10 fl zu bewilligen. Herr G.R. Jäger tritt gegen den Sectionsantrag ein aus dem Grunde weil dann möglicherweise auch die übrigen Brunnengemeinden um Beitrage ansuchen werden Die Herrn G.R. Kautsch, Hack, Turek
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2