Quartiergeld zu bewilligen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 57 Praes 3. Anna Löschenkohl hat gegen die Entscheidung des Armenrathes vom 14. Jänner 1891 Zahl 239, mit welcher ihr Ansuchen um Erhöhung des jährlichen Zinsbeitrages von 18 fl auf 25 fl abgewiesen werde, den Recurs ergriffen. Die Section-beantragt dem Recurse keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z. 2877 Dem Recurse des Alois Dunst gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 5. Februar 1891, mit welcher dessen Ansuchen um unentgeldlichen Medikamentenbezug und Beistellung einer Unterkunft gegen Bezahlung abgewiesen wurde, wird gemäß des Sectionsantrages aus den Gründen der recurieten Entscheidung einstimmig keine Folge gegeben.
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