Aus dem II. Wahlkörper hat heuer niemand auszuscheiden. Es haben somit im laufenden Jahre 7 Neu wahlen mit dreijähriger Mandatsdauer stattzufinden und zwar für den I. Wahlkörper 5 und für den III. Wahlkörper zwei. Als Wahltage bestimme ich: Mittwoch den 18. März 1891 für den III. Wahlkörper und Freitag den 20. März 1891 für den I. Wahlkörper. Hinsichtlich eventuell nothwendiger engeren Wahlen beantrage ich den diesbezüglichen hierortigen bisherigen Vorgang, diese noch am Hauptwahltage vorzunehmen dahin abzuändern, daß die engeren Wahlen erst an dem nächstfolgenden Tage vorgenommen beziehungsweise anberaumt werden, nachdem dieses auch anderorts üblich und im Interesse einer ruhigeren und glatteren Abwicklung der Wahlhandlung gelegen erscheint. Als Wahlcommisäre nach §. 33 des G.St. schlage ich folgende Herren vor:
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