sanitätspolizeilichen Gründen aufgetragen wurde die im Hofe ihres Stalles befindlichen Schweiställe zu entfernen, den Recurs ergriffen. Die IV. Section hat im Vereine mit der II. Section am 6. l. Mts. einen eingehenden Localaugenschein vorgenommen und stellen beide Sectionen den Antrag dem Recurse gegen die Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung daß die Schweineställe im Hause Stadtplatz 35 zu entfernen sind, wird keine Folge gegeben; ferner wurden folgende Uibelstände bemerkt der Mist und Kehrichthaufen im Stalle. Der Abort befindet sich in einen für Menschen unwürdigen Zustand und wäre ein Mauerwerk herzustellen, neben der Senkgrube ist Platz für die nothwendige Mist und Kehrichtgrube.
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