der Kanalbau Gesellschaft seinerzeit abgeschlossenen Vertrag. Da aus dieser Satzpost der Gemeindenunmehr keine faktischen Rechte mehr zustehen beantragt die Section dem Ansuchen Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z. 1763 5. Der vom Amte ausgefertigte Entwurf eines zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Herrn Haslinger Hausbesitzers Gärtnergasse 4 wegen Uiberlashung eines Theiles des Uiberwassers aus dem Brunnen des Herrn Josef Hungsberger abzuschliessenden Vertrages wird einstimmig genehmiget. Der Alters-Praesident Herr G.R. Haller übernimmt den Vorsitz, Herr Bürgermeister verlästt das SitzungsLocale. 6. Frau Anna Niendl, Besitzerin des Hauses N°. 33 am Stadtplatze hat gegen die Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 23. Jänner 1891 Zahl 1356, mit welcher ihr aus
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