Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1891

Nach den Verzeichnissen der Mauthämter sind aber für die genannten, sich abgefundenen 5 Partheien von solchen Spirituosen nachstehende Mengen eingebracht worden und zwar bei den Stationen: II. Schnallenthor 1 Hectl 70 Lit. 3 fl 40 xr IV. Schönau 693 Hectl 19 Lit. 1386 fl 38 xr VI. Bahnhof Ftr. 71 Hectl 71 Lit. 143 fl 42 xr zusammen 766 Hectl 60 Lit. einer Gesammt-Umlage gleich von 1533 fl 20 xr gegen das Vojahr mehr um 128 fl 50 xr Als Perceptionskosten wären nun bei Einhaltung der seinerzeitigen gemeinde räthlichen Bestimmung von den bei den Schrankenmauthämtern eingezahlten Beträgen an die Einnehmer und Schrankenzieher je 2 zus. 4 % von den für die genannten abgefundenen Parteien eingeführten und gleich den bezahlten behandelten Spirituosen entfallenden Umlagen aber nur je 1/2 % zus. 1% anzuweisen. Laut jenseitigen Ausweises wäre demnach zu 2 % zusammen

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