Von diesem Ertrage sind noch auszuzahlen die Perceptionskosten für die Einfuhrsgebühren, Ein hebung und Bier-Ein- und AusfuhrsControlierung bei den Mauth Stationen, welche seit dem Jahre 1877 mit 2 % ausbezahlt worden sind. Nach der mehrjährigen Bestimmung mit 2 % wäre daher laut jenseitigen Ausweises an Perceptionskosten für das bei den Stationen eingebrachte Bier sammt besonderer Remuneration an Percipient und Mauthner bei der I. Station und Mauthner bei der Vten Station ein Betrag von zusammen 815 fl 27 xr anzuweisen. Werden von den verbliebenen Netto-Ertrage der VerbrauchsUmlagen von Bier pr 41.254 fl 85 xr die obigen Perceptionskosten angewiesen und ausgezahlt mit 815 fl 27 xr so würde dann ein reiner Ertrag verbleiben von 40.439 fl 58 xr d.i. um 7.302 fl 92 xr mehr als im Jahre 1889 und um 12.425 fl 2 xr mehr als im Jahre 1888
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