Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte. Herr G.R. Ritzinger erblickt in der Entziehung des Armengeldes eine zu harte Strafe. Der Recurrent sei nach Steyr zuständig bei seinem hohen Alter nicht erwerbsfähig, er müsse sonach von der Heimatsgemeinde unterstützt werden. Herr G.R. Mayr erwidert, daß ihm für den Fall der Verheirathung die Entziehung des Armengeldes angedroht wurde. Herr G.R. Kautsch glaubt man solle den Beschluß des Armenrathes nicht aufheben, andererseits dem Recurrenten doch eine Unterstützung zukommen lassen und beantragt den Recurs abzuweisen, den Recurrenten jedoch dem Armenrathe zu einer Unterstützung zu empfehlen. Herr G.R. Ritzinger schließt sich diesem Antrage an welcher hierauf per majora angenommen wird. - Z. 20649
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