Ratsprotokoll vom 19. Dezember 1890

in seiner Sitzung vom 17. November 1890 beschlossen in das Gesuch der Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr vom 6. Oktober 1890 Zahl 17579 um Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von jedem Hectoliter des im Gemeindegebiethe verbrauchten Bieres ohne Rücksichtauf die Gradhältigkeit und die von demselben zu zahlende Verzehrungs steuer und zwar von dem innerhalb des Stadtgemeindegebiethes gebräuten Biere im Betrage von sechzig Krenzer pr Hectoliter das sind 6/10 Kreuzer pr Liter und von dem ausserhalb des Gemeindegebiethes gebräuten Biere im Betrage von Einem Gulden pr Hectoliter das ist Einen Kreuzer pr Liter auf die Dauer von fünf Jahren nicht einzugehen. Zur Kenntniß. - Z 21323 c. Der Verein der Schulfreunde spricht für die unentgeldliche Herstellung der Gasleitung in den Knabenhorts-Localitäten den Dank aus und ladet zu der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2