Ratsprotokoll vom 14. November 1890

könnte dieselbe in den Jahren 1892, 1893, 1894 für diesen Zweck je 80.000-100.000 fl widmen und es wäre dann für eventuell schlechtere Jahre die grosse Auslage für die Erhaltung der hölzernen Brücken erspart. Die Gemeinde könne so ohne jede Creditoperation die Kosten dieser Brückenherstellung zahlen und könne, wenn die alpine Montangesellschaft die Zahlung in der erwähnten Weise friste im nächsten Jahre die Brücken haben. / Bravo! / Herr G. R. Tomitz begrüsst mit Freude die Ausführungen des Herrn Referenten. Herr G. R. Dr. Kurz frägt ob dadurch, daß man nur mit der alpinen Montan-Gesellschaft in Vorverhandlungen trete nicht ein Praejudic für die Vergebung des Baues der eisernen Brücken geschaffen werde.

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