Einstimmig angenommen. 4. Die Einhebung 30 %iger Verzehrungssteuer-Zuschläge und zwar: a. für Wein und Obstmost 2.400 fl b. für Fleisch. 5.900 fl daher Summe der Verzehrungssteuer-Zuschläge 8.300 fl Auch für die Einhebung dieser Verzehrungssteuer Zuschläge ist die Bewilligung seitens des hochlöblichen LandesAusschusses erforderlich. Das Comite beantragt, um diese Bewilligung einzuschreiten. Einstimmig angenommen. Die gesammten Umlagen und Zuschläge erscheinen also eingestellt mit 251.300 fl XV. Kaufschillinge für verkaufte Realitäten XVI. Andere ausserordentliche Einnahmen 14.043 fl und zwar: a. Rückvergütungs-Quote für die Kosten der Wasserleitung im Hause des Herrn Brückschweiger 43 fl b. Antheil der Stadtgemeinde an den Reservefondszinsen der hies. Sparkas- se mit 14.000 fl XVII. Ausserordentliche Einnahmen durch Kasse-Uiberschüsse und Credit-Operationen 121.000 fl und zwar: a. Kasse-Uiberschuß aus dem Jahre 1890 zur Verwendung im Jahre 1891 21.000 fl b. Im Falle des Bedarfes die Aufnahme eines aus dem durch den Ausfall ausserordentlicher Bauten und Zahlungen von nahezu 200.000 fl sich mit Be- stimmtheit ergebenden sehr bedeutenden Kasse-Uiberschus im Jahre 1892 rückzuzahlenden Conto Corrento-Vorschusses bei der hiesigen Sparkassa bis zum Höchstbetrage von 100.000 fl Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich somit auf 386.343 fl
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