Besten der Stadt auszunützen, wozu dem Gemeinderathe nur zu gratuliren sei. Die Praeliminarien sind laut Kundmachung vom 22. Oktober 1890 Zahl 18936 gemäß § 50 P. 2 Abs. des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und wurde laut Amtsbericht vom 6. November 1890 Zahl 19806 keinerlei Einwendungen erhoben. Gehen wir nun in die Detail Berathung ein: Das in der Gemeinderath-Sitzung vom 3. Oktober 1890 mit der Berathung der Praeliminarien betraute Comite stellt diesbezüglich folgende Anträge: A. ordentliche Einnahmen: I. Activ-Interessen und zwar: a) von den vorhandenen verzinslichen Kapitalien im Nominale von 235.200 fl die Zinsen mit 7547 fl b) die fünfte Amortisationsquote von dem der Brunnengemeinde Ort gewährten unverzinslichen Darlehen pr 600 fl mit 60 fl gibt zusammen 7.607 fl
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