betreffenden preisgekrönten Offerenten der Bau nicht übertragen wird. Sämmtliche eingereichte Offerte und Kostenberechnungen werden Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr und behält sich diese für die Bauvergebung die vollständig freie Wahl unter sämmtlichen Offerenten bevor. Die allgemeinen Baubedingnisse und die Situation des Bauplatzes liegen im städtischen Bauamte zur Einsichtnahme auf. - Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr, am 14. November 1890 Der Bürgermeister Joh. Berger. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 20191 IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G. R. Anton Mayr 10. Die Gremial-Kranken Kasse in Steyr beabsichtigt aus ihrem eigenthümlichen Vermögen einen Betrag von 8000 fl zu einer Stiftung
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