während dieser Reisen weder eine Begleitung, noch ein Empfang in den einzelnen Stationen von Seite der Militär- und Civilbehörden statt. Da die Route der Rückreise Seiner Majestät des deutschen Kaisers nach Deutschland bisher noch nicht genauer bestimmt wurde und es demnach möglich erscheint, daß auch das Stadtgebieth Steyr von derselben berührt werden wird, so setze ich Eure Wohlgeboren hievon zufolge des Erlasses des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 25. September 1890. Z. 4035/M.I. zur weiteren Verfügung in die Kenntniß. Zur Kenntniß. - Z. 189 Praes. 4. den Amtsbericht vom 30. September d.Js. nach welchem ein Comité zur Berathung des Praelimmares pro 1891 zu wählen ist. Herr GR. Kautsch beantragt in dieses Comite wie im Vorjahre die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser Josef Haller, Mathias Perz und an Stelle des aus dem Gemeinderathe geschiedenen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2