Bestimmungen stehen pr 5000 fl und über die Stiftung zur Verpflegung armer nach Steyr zuständiger und im Sct. Anna Spitale in Steyr untergebrachter Kranker pr 3000 fl zur Veranlassung der Genehmigung vorgelegt. Diese beiden Eingaben sind nach Drucklegung der Tagesordnung eingelangt; der Gemeinderath beschliesst einstimmig in die Berathung und Beschlußfassung über den Gegenstand einzugehen. Das Stiftungs-Kapital wurde bereits im April d.Js. in die gemeindeämtliche Verwahrung übernommen. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge sich zur Uibernahme und Verwaltung dieser Stiftung im Sinne der Widmungs-Bestim mungen, für immerwährende Zeiten bereit erklären, das
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