Local-Realschulfond abgeführt zu werden und der Gemeinde der bisher eingeräumte Einfluß auf die Schulgeldbefreiungen innerhalb der diesfalls geltenden Normen gewährt zu bleiben. Zur Sicherstellung der obigen von der Stadtgemeinde Steyr übernommenen Verpflichtungen wurde auf Anordnung des Gemeinderathes diese rechtsverbindliche Urkunde ausgestellt, von dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern des Gemeinderathes unterfertiget und mit dem Stadtsiegel bekräftigt. Steyr am 6. Septbr. 1890. Der Bürgermeister. Die Gemeinderäthe. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge diesen Erlass zur freudigen Kenntniss nehmen und die Erklärung nach dem vorliegenden Entwurf genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 15337
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