Ratsprotokoll vom 5. September 1890

tungen nunmehr für die Staats-Oberrealschule in Steyr zu übernehmen. Demgemäß erklärt die Stadtgemeinde Steyr für die Oberrealschule die erforderlichen Localitäten beizustellen und zu erhalten. Für deren Einrichtung, Beheitzung und Beleuchtung sowie für die entsprechende Vermehrung der Lehrmittel zu sorgen, die Besoldung von zwei Schuldienern zu übernehmen und alle diese Kosten sowie ausser denselben noch den bisher geleisteten jährlichen Beitrag von 500 fl (Fünfhundert Gulden) oesterr. Währung an den oö. Studienfond aus den eigenen Mitteln der Stadtgemeinde Steyrzu bestreiten. Dagegen haben auch fernerhin die Hälfte des einfliessenden Schulgeldes und die gesammten Aufnahmstaxen unter den bisher geltenden Modalitäten an den

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