den Schuljahren die nächst höhere Oberclasse an dieser Staats-Realschule zu activieren. Hievon werden Euer Wohlgeboren auf Grund Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 13. August 1890 Zahl 16901 in Erledigung des Gesuches des Gemeinderathes vom 16. April 1890 Zahl 5433 mit der Einladung in Kenntniß gesetzt den Entwurf einer rechtsverbindlichen Erklärung rücksichtlich der Leistungen der Stadtgemeinde, für welche nach Inhalt und Umfang der Leistungen die anlässlich der mit Allerhöchster Entschliessung vom 4. Jänner 1872 erfolgten Ausgestaltung der Realschule abgegebene Erklärung in allen Punkten als Grundlage zu dienen hat, baldigst dem k.k. Landesschulrathe vorzulegen. Hiebei wird bemerkt, daß in der Uibergangszeit bis zur gän- lichen Ausgestaltung der Anstalt die Beistellung der Localitä-
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