Ratsprotokoll vom 5. September 1890

am 28. v.Mts. folgender Erlass herabgelangt. - Z. 2272 L. Sch. R. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Seine kk. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 26. Juli 1890 vorbehaltlich der verfassungsmässigen Bewilligung der erforderlichen Mittel allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Staats-Unterrealschule in Steyr unter Aufrechthaltung der bisherigen vor der Auflassung der Oberclassen an dieser Anstalt bestandenen Verpflichtungen der Gemeinde vom Beginne des Schuljahres 1891/92 durch successive Eröffnung der Oberclassen zu einer vollständigen Anstalt erweitert werde. In Gemäßheit dieser Allerhöchsten Entschliessung ist mit Beginn des Schuljahres 1891/92 die fünfte und bis zur gänzlichen Ausgestaltung der Anstalt in den nächstfolgen

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