Ratsprotokoll vom 5. September 1890

die Section der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen es seien bezüglich der Teufelsbach Correction nur jene Arbeiten in Ausführung zu bringen, welche voraussichtlich genügen den Hundsgraben und die Zieglergasse vor Uiberschwemmung durch die Hochwässer des Teufelsbaches zu sichern; es wären zu diesem Zwecke die beiden gewölbten Brückchen ober- und unterhalb Neulust durch 3.0 m weite Objekte zu ersetzen, das Bachbett von der Eisenbahnüberbrückung oberhalb Neulust bis zur Wegbrücke beim Quenghofe nach Möglichkeit zu räumen und zu erweitern und überdieß, behufs Gewinnung einer günstigen Zugsrichtung für die Quenghofbrücke, die Strecke des Teufelsbaches von dieser Brücke circa 80 flussabwärts durch Herstellung eines neuen Bachbettes zu corrigiren. Die Kosten für die Herstellung dieser Arbeiten werden sich auf 2500 bis 3000 fl belaufen. Herr G.R. Dr. Hochhauser hält dieses

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