rung gelange, welcher oberhalb der Aschacher Strasse liegt, es würden die Kosten einschließlich jener welche für die durch die Herrschaft Steyr geforderte Wegverlegung beim Quenghof erwachsen, den Be-- trag von circa 3000 fl erreichen, wenn von dem Umbau der gewölbten Brücke unterhall Neulust Abgang genommen wird; es würde dem löblichen Gemeinderathe auch die Durchführung dieser Theil-Correction empfohlen worden sein, doch ist hiefür die Einwilligung der Herrschaft Steyr nicht zu erreichen. Mit Rücksicht darauf und in Anbetracht daß die Kosten der umfassenderen Correction gegenüber den Vortheilen welche dieselbe gewähren würde, in keinem Verhältnisse stehen, zumalen die Stadtgemeinde durch Verlegung des Bachbettes zunächst und längs der Steyrthalbahn für die Erhaltung des Flußprofils in dieser Strecke einstehen müßte, beantragt
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