terwaschen ist; da die Machthaber der Hausbesitzer der vorbezeichneten Häuser angesucht haben daß die städt. Abfallwässer, welche bisher durch den zwischen ihren Häusern laufenden Kanal zur Enns abfliessen anderweitig abgeleitet werden mögen, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, es sei das Stadtbauamt zur Ausarbeitung eines geeigneten anderweitigen Kanalisirungs-Projectes und den hiezu gehörigen Kostenvoranschlages zu beauftragen und genehmigen, daß die sich als nothwendig ergebende Ausbesserung des bestehenden offenen AbzugsGerinnes zwischen den Häusern Or.N°. 7 und 9 Stadtplatz nach Möglichkeit sofort respective nach Fertigstellung des neuen Abzug Kanales zu erfolgen habe. Dieser Antrag wird einstimmig ange-
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