Ratsprotokoll vom 5. September 1890

commissionell stattfand. Von Seite des k.k. Militär-Aerars wurde der übliche Miethvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Die Section beantragt diesem Vertrage mit der vom Amte angeregten Ergänzung im Punkte IV. Zeile 7 wonach bei allenfalls nothwendigen Herstellungen die Gemeinde vorher hiezu aufgefordert werden müsse, da sie nur dann für etwaige Schäden hafte, zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 16.057 15. Das städtische Bauamt erstattet folgenden Bericht: Bei den vielfachen anläßlich sanitärer Uibelstände erfolgten commissionellen Besichtigungen wurde die Wahrnehmung gemacht, daß in vielen Häusern die Senkgruben nicht rechtzeitig geräumt werden, so daß dieselben häufig überflies-

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