Ratsprotokoll vom 5. September 1890

Nachdem aber in Steyr 95 Gastund Schankgewerbe (hievon 5 in der Bahnhofstrasse) im Betrieb und diese grosse Menge von Schankgewerben in schlechteren Zeiten sehr schweren Stand haben, so würde schon seit Jahren hieramts das Princip gewahrt absolut neue Gast- und Schankconcessionen nicht zu ertheilen, sondern nur zweckentsprechende Uibertragungen und Erweiterungen solcher Concessionen zu gestatten. Dies wurde auch Herrn Josef Feigl nahe gelegt. Den hingegen vom Josef Feigl eingebrachten Recurs erlaube ich mir nun unter Anschluß der Bezugsakten zur hochgeneigten Entscheidung ergebenst in Vorlage zu bringen. Steyr am 5. Aug. 1890. Der Bürgermeister Berger. Die hochlöbliche k.k. Statthalterei hat dem Recurse mangels eines

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