ununterbrochene Dienstzeit seit 1. Mai 1886 in die seinerzeitige Pensionsberechtigung einzurechnen. Die Section beantragt dem vorliegenden Ansuchen im Sinne des Amtsantrages zu willfahren. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 153 Praes. Der städt. Rechnungsgehilfe Heinrich Damhofer bittet um gütige Anberaumung eines Zeitpunktes mit welchem er die definitive Anstellung erhoffen darf. Das Secretariat äussert sich dahin, dem Gesuchsteller die Zusicherung zu ertheilen, nach zurückgelegter hierämtlicher zweijähriger Praxis, das ist mit 1. Juli 1891, auf definitive Anstellung rechnen zu können. Die Section beantragt dem Gesuchsteller die Zusicherung zu ertheilen, daß er nach zurückgelegter hierämtlicher zweijähriger Praxis, das ist mit 1. Juli 1891, als Rechnungs-Assistent definitiv angestellt werden wird, wenn derselbe auch ferner den bis herigen Fleiß und Verwendbar-
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