Raths-Protokoll aufgenommen am 5. September 1890 über die diesjährige VIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtig sind Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Berger ferner der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz und die Herren Gemeinderäthe: Aubörk Karl Lang Franz Mayr Anton Göppl Emil Olbrich Hugo Hack Josef Perz Mathias Ritzinger Gustav Haller Josef Scholz Johann Hochhauser Johann Dr. Höfner Friedrich Dr. Schrader August Tomitz Franz Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Turek Josef Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel.
Tagesordnung Mittheilungen: I. Section 1. Personalien. 2 Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 3 Gesuch des Herrn k.k. Notars Friedrich Schmeidel in Weyer nomine der Ehegatten Albert und Rosa Domes um Ausstellung einer Löschungs-Erklärung. 4. Recurs des Herrn Franz Jäger von Waldau gegen einen sanitäts und strassenpolizeilichen Auftrag der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. 5. Beschlussfassung über die Ausübung des dem Gemeinderathe eingeräumten Recursrechtes gegen die k.k. Statthalterei Entscheidung vom 9. August 1890 Zahl 11694/I, womit dem Recurse eines Gastwirthes um Verleihung einerGast und Schankgewerbe-Concession keine Folge gegeben wurde. 6. (im Einvernehmen mit der II. Section) Amtsbericht betreffs Erhöhung der
Verbrauchsumlage auf eingeführtes Bier. 7. Recurse - gegen abweisliche Erledigungen des Armenrathes Steyr. II. Section. 8. Eingabe der Steyrthal-Bahn Gesellschaft um Betheiligung an der Subscription für das III. Bauloos der SteyrthalBahn von Molln nach Hörndl. 9. Eingabe der Steyrer-Liedertafel um eine Subvention zum 40ten Stiftungsfeste etc. 10. Amtsbericht über den Stadtkassa Journals Abschrift pro Juli 1890. 11. Eingabe um Anschaffung von Mänteln für die Reservewache. 12. Gesuch um Uibertragung des Hausmeisterdienstes für die Zinshäuser am Franz Josef Platze. 13. Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität um eine Subvention. III. Section. 14. Vorlage eines Vertrags Entwurfes wegen
Vermiethung des von der Stadtgemein de Steyr erbauten Magazines zur Unterbringung des Tauschvorrathes an aerarischen Bettsorten. 15. Bericht betreffend die Anschaffung eines Fäkalien-Abfuhrwagens. 16. Commissionsbericht betreffend die Herstellung eines schliefbaren Abzugskanales an Stelle des offenen Gerinnes zwischen den Häusern Orient. N°. 7 und 9 Stadtplatz. 17. Regulirung des Teufelsbaches. IV. Section. 18. Erlass des kk. Landesschulrathes betreffend die Reactivirung der Oberrealschule. 19. Vergebung der Interessen aus der Josef und Ludwig Werndl Stiftung. 20. Amtsbericht über das Ergebniss der diesjährigen Armen Subscripition. 21. Eingabe der Leitung der Knaben Volksschule Steyrdorf betreffs Schuldienerdienstes daselbst.
Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt bei Anwesenheit von 19 Gemeinderaths Mitgliedern, (2/3 Majorität) die Beschlussfähigkeit des löblichen Gemeinderathes, ersucht zu Verifikatoren die Herren Gemeinderäthe Olbrich Hugo und Perz Mathias und erstattet sodann folgende Mittheilungen: Im vorigen Monate ist unser Freund und Collega der Gemeinderath Herr Anton Landsiedl einer langwierigen Krankheit erlegen. Derselbe war ein eifriges und thätiges Mitglied der Gemeinde-Vertretung und war stets am Platze, wenn es galt für das Wohl der Gemeinde einzustehen. Ich ersuche die Herren demselben ein ehrendes Andenken zu bewahren und durch Erheben von den Sitzen dem Beileide Ausdruck zu verleihen. Geschieht.
Vom hochl. k.k. Statthalterei Praesidium in Linz ist unterm 7.v. Monats Z 1824 Praes. folgender Erlass herabgelangt: Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchsten Entschliessung vom 31. Juli l.J. den Inhalt des allerunterthännigsten Berichtes Seiner Excellenz des Herrn Minister-Praesidenten und Leiters des k.k. Ministeriums des Innern über die aus Anlass der Vermählung Ihrer k. u. k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Marie Valerie mit Seiner k. und k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Franz Salvator erfolgten loyalen Kundgebungen unter Beziehung auf das Allerh. Handschreiben vom selben Tage mit Wohlgefallen zur Allerh. Kenntniß zu nehmen und gleichzeitig auch die Benennung der Hauptstrasse im neuen Villenviertel zu Steyr nach dem höchsten Namen Ihrer kais. und könig.
Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Marie Valerie als "Marie Valerie Strasse" allergnädigst zu bewilligen geruht. Hievon setze ich Eure Wohlgeboren zufolge des Erlasses des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. d.Mts Zahl 534307 und unter Bezugnahme auf den d.ä. Bericht vom 7. Juli l.Js. Zahl 9702 zur weiteren Verständigung des Gemeinderathes der Stadt Steyr mit dem Ersuchen in die Kenntniss, von dem Vollzuge dieser Strassen Benennung seinerzeit hieher die Anzeige zu erstatten. Linz, am 7. August 1890.- Puthon. Wird zur freudigen Kenntniss genommen. Z. 14198 Der Herr Obmann der IV. Section wird den Erlass des hochlöblichen k.k. Landesschulrathes zur Verlesung bringen laut welchen Sr. k. und k. Apostolische Majestät
Allergnädigst zu genehmigen geruht hat, daß die Staats-Unterrealschule in Steyr vom Beginne des Schuljahres 1891/92 an durch successive Eröffnung der Oberclassen zu einer vollständigen Anstalt erweitert werde. Nach Erhalt dieses Erlasses habe ich sogleich um die Gewährung einer Audienz bei Seiner kais.- u. königl. Apostolischen Majestät zum Zwecke der Danksagung für die Wiedererrichtung der Staats-Oberrealschule in Steyr angesucht, ich habe ferner Sr. Excellenz dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht im telegraphischen Wege den Dauk für die der Stadt Steyr bewiesene Fürsorge aus gedrückt. In Erledigung der erst angegebenen Bitte langt folgender Erlass herab: N. 2077 Praes. Euer Wohlgeboren! Anläßslich meiner Anwesenheit am Allerhöchsten Hoflager in Vöcklabruck habe ich Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät die von Euer
Wohlgeboren in der Eingabe vom 30. August l.Js. Zahl 15332 ausgesprochene Bitte um Gewährung einer Audienz zum Zwecke der Danksagung für die Wiedererrichtung der StaatsOberrealschule in Steyr unterbreitet. Hierauf geruhten Seine Majestät den allerunterthänigsten Dank des Bürgermeisters der Stadt Steyr für die Wiedererrichtung der dortigen Oberrealschule allergnädigst zur Allerhöchsten Kenntniss zu nehmen und die Deputation der genannten Stadt vom Erscheinen bei der Allerhöchsten Audienz huldvollst zu dispensiren. Hievon setze ich Euer Wohlgeboren zur Mittheilung an die Stadtvertretung in Kenntniß. - Vöcklabruck am 2. September 1890. Der k.k. Statthalter Puthon. Ich fordere die Herren auf, durch Erheben von den Sitzen den Dank zum Ausdrucke zu bringen. Geschieht. - Zahl 172 Praes. Von der k.k. General-Direction der oesterrei-
chischen Staats-Bahnen ist folgendes Schreiben eingetroffen: An das löbliche Bürgermeister-Amt in Steyr. In neuerer Zeit mehren sich die Klagen seitens der in Steyr stationirten hierseitigen Beamten über die dortselbst herrschenden Wohnungscalirmitäten in Besorgniß erregendem Masse. Abgesehen von der abnormalen Wohnungstheuerung soll nämlich in Steyr insbesondere auch ein empfindlicher Mangel an auch nur halbwegs entsprechenden Wohnungen bestehen so zwar, daß Beamte genöthigt sind, entweder mit ganz unzureichenden, schlechteren und mehrfach auch selbst in sanitärer Beziehung mangelhaften Quartieren Vorlieb zu nehmen oder aber ausserhalb Steyr Wohnungen zu miethen. Ich erlaube mir Vorstehendes hiemit
einem löblichen Bürgermeisteramte zur gefälligen Kenntniß zu bringen, mit dem dringenden Ersuchen, geeignete Maßnahmen zu treffen und Mittel zu finden, damit dieser Wohnungsmisere thunlichst Abhilfe geschaffen werde, da anderenfalls sich die StaatsBahn Verwaltung wohl auf die Dauer der Erwägung nicht verschliessen könnte ob es unter den geschilderten Verhältnissen auch fernerhin noch angeht, eine grössere Anzahl ihrer Beamten in Steyr stationirt zu belassen. Der Praesident Czedin. Wird zur Kenntniß genommen. Beschluß hierüber siehe unten. - Z 1438 Der Reichsraths-Abgeordnete Herr Edelbacher bringt der Stadt Steyr zur Wiedererrichtung der Staats Oberrealschule mit Brief vom 2. d.Mts. Glückwünsche dar. Wird zur Kenntniß genommen und über Antrag des Herrn Gemeinderathes Tomitz einstimmig beschlossen, dem
Herrn Reichsrath- Abgeordneten Edelbacher für seine in dieser Angelegenheit sehr ersprießliche Thätigkeit schriftlich den Dank zu übermitteln. - Z 173 Praes. Für die in der letzten GemeinderathsSitzung bewilligten Subventionen aus dem Antheil der Stadtgemeinde Steyr von den Reservefondszinsen der Sparkasse sind Dankschreiben ein gelangt; von der Vorstehung der Anstalt armer Schutzkinder, der Sct. Anna Spitals-Direction, der Musikschule des Musikvereines, der allgemeinen Arbeiter-Krankenkassa, dem Militär-Veteranen-Vereine, dem katholischen Gesellen-Vereine, der Direction der kk. Realschule und vom Stenographen-Vereine. Zur Kenmtnis. - ad Z. 12484 Gemäß Sitzungs-Beschlusses des Gemeinderathes vom 25. April d.J. habe ich zum Zwecke der Herstellung eines
Situations- und Niveau-Planes des Stadtgebiethes zwei technische Hilfskräfte und zwar die Herrrn Max Raffmann und Bosumil Janecek unter den im Beschlusse normirten Bedingungen aufgenommen. Zur Kenntniß - Z. 144 Praes. Die Gemeinde Vorstehung und der Ortschulrath Sierning ladet zu der am Sonntag den 7.d. Mts. stattfindenden feierlichen Einweihung der Kaiser Franz Josef Schule ein. Zur Kenntniß. - Z. 15699 Der Schriftführer Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel berichtet, daß anläßlich der Regulierung der Sierningerstrasse und des Sct. Anna Berges Verkäufe und Tausch von Grundparzellen vorgenommen werden mußten und daß unter diesen auch solche sind, welchem dem Mildenversorgungsfonde eigenthümlich gehören. Zur Verfügung über diese Grundparzellen ist die Genehmigung der hochl. kk. Statthalterei als Stiftungs-Behörde erforderlich. Es werden sonach der Kaufvertrag ddto. 31. Juli 1890 über Theile der Grund-
parzellen 669, 669/1, 669/2 und 670 in der Gesammtgrösse von 770 m2 der Grundüberlassungs-Vertrag vom 25. Juli 1890 über die Grundparzelle 676 und Theile der Parzellen 834, 834/2, 834/3, 675, 669, 670, 665/5, den Grundüberlassungs-Vertrag vom 26. August 1890 der Tauschvertrag vom 9. August 1890, der Tauschvertrag von 9. August 1890, der Grundüberlassungs-Vertrag vom 29. August 1890 über einen Theil der Parzelle 648 einstimmig genehmiget. Sodann wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Sections-Obmann Anton von Jäger. 1. Der städtische Kanzlist Candidus Grossauer bittet um definitive Anstellung. Das Secretariat befürwortet dieses Ansuchen und ersucht den Bittsteller mit 1. Oktober 1890 zum städt. Kanzlisten in der VI. Rangsclasse mit 600 fl Gehalt und 150 fl Aktivitätszulage definitiv anzustellen und die bisherige
ununterbrochene Dienstzeit seit 1. Mai 1886 in die seinerzeitige Pensionsberechtigung einzurechnen. Die Section beantragt dem vorliegenden Ansuchen im Sinne des Amtsantrages zu willfahren. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 153 Praes. Der städt. Rechnungsgehilfe Heinrich Damhofer bittet um gütige Anberaumung eines Zeitpunktes mit welchem er die definitive Anstellung erhoffen darf. Das Secretariat äussert sich dahin, dem Gesuchsteller die Zusicherung zu ertheilen, nach zurückgelegter hierämtlicher zweijähriger Praxis, das ist mit 1. Juli 1891, auf definitive Anstellung rechnen zu können. Die Section beantragt dem Gesuchsteller die Zusicherung zu ertheilen, daß er nach zurückgelegter hierämtlicher zweijähriger Praxis, das ist mit 1. Juli 1891, als Rechnungs-Assistent definitiv angestellt werden wird, wenn derselbe auch ferner den bis herigen Fleiß und Verwendbar-
keit bethätigt. Dermalen wird ihm provisorisch der Titel Rechnungs-Assistent mit einem seinen bisherigen Bezügen gleichkommenden Adjutum verliehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Zahl 154 Paes. 2. Dem Herrn Mathias Preitler verheirateter Feilenhauermeister, derzeit Waffenfabriksarbeiter, nach Steyr zuständig wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig das Bürgerrecht mit Nachsicht der Taxe verliehen. - Z 13888 Gregor Goldbacher, Arbeiter in der Waffenfabrik, Werndlgasse 11 wohnhaft, wird gemäß des Sectionsantrages mit Stimmenmehrheit in den Gemeinde-Verband aufgenommen, und wird demselben das Bürger recht verliehen; beides gegen Erlag der Taxen. - Zahl 13740 3. Der k.k. Notar in Weyer Herr Friedrich Schmeidel sucht um Ausstellung einer Löschungs-Erklärung eines bei dem Reale Inner-
berger-Hauptgewerkschaft E.Z. 13 Grundbuch Weyer einverleibten Contraktes zwischen der lf. Kreisstadt Steyr und der Kanalbau Gesellschaft ddto. Wien, 11. Oktober 1798 an. Da die Stadtgemeinde aus diesem Contrakte keinerlei Rechtsansprüche mehr zu stellen hat beantragt die Section die Löschungs Erklärung auszustellen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 14530 Den Vorsitz übermint Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Das Referat übernimmt Herr G.R. Karl Auböck. Herr G.R. Huber verläßt die Sitzung. 4. Herr Franz Jäger v. Waldau hat gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr vom 22. Juli 1890 Zahl 12999, mit welcher ihm der Auftrag ertheilt wurde den hölzernen Abort längs des Zuganges zu seiner Bierhalle zu entfernen und den Mist- und Dünger haufen mit einer zwei Meter hohen Mauer mit einem ordentlich schliesbaren Thor zu umgeben, den Recurs ergriffen.
Der Herr Referent verliest die RecursAusführung und den Bericht des Amtes und sonach den Sectionsantrag, der dahin geht dem Recurse des Herrn Franz Jäger v. Waldau keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Anton von Jäger enthält sich der Abstimmung. - Z. 14219 Den Vorsitz übernimmt wieder der Herr Bürgermeister. Herr GR. Huber Leopold nimmt wieder an der Sitzung theil. 5. Herr Josef Feigl seit 17. Dezember 1887 Pächter des Gasthauses in der Langengas se N. 23 ist unterm 16. Juli l.Js. um die Verleihung der Concession zum Betriebe des Gast und Schankgewerbes eingekommen mit dem Bemerken, daß er gesonnen sei dieses Gewerbe in einem von ihm zu erbauenden Hause am Eck des Seidlfeldes gegenüber dem Bahnhof zu betreiben. Hiebei muß bemerkt werden, daß in den siebenziger Jahren als die Waf-
fenfabrik ihren ersten Aufschwung nahm mit der Verleihung von neuen Gast- und Schankconcessionen sehr freigebig vorgegangen wurde. Es wurden nämlich damals nicht weniger als 37 Wirths-Concessionen und drei Kaffeeschank-Bewilligungen hinausgegeben und dadurch die Anzahl der Schankgerechtigkeiten auf über 100 vermehrt, so daß selbst noch heute auf etwa 200 Einwohner ein Gasthaus kommt. Als vor einigen Jahren der Geschäftsgang ein schlechter war, konnten sich natürlich diese Gewerbe nur mit größer Anstrengung erhalten, es gab Wirthshäuser die in einer ganzen Woche keinen Hectoliter Bier ausschänken und nur sehr schwer ihre Umlagen bezahlen konnten. Seit damals ist die StadtgemeindeVorstehung bemüht eine weitere Vermehrung der Gast und Schankgewerbe hintanzuhalten dagegen aber Uibertragungen durch wel-
che bessere Locale geschaffen werden möglichst zu unterstützen. Dementsprechend lautet auch die Erledigung seitens der Stadtgemeinde Vorstehung, ddto. 19. Juli l.Js. wie folgt: Diesem Ansuchen kann keine Folge gegeben werden. Hiegegen steht binnen 14Tagen, der Recurs an die hochlöbliche kk. Statthalterei offen. Die 4 Gesuchsbeilagen folgen angeschlossen zurück. Gründe: In Stadt Steyr sind dermalen 95 Schankgewerbe, in Betrieb, 4 ruhen, es kommen sonach auf etwa 200 Einwohner ein Schankgewerbe was wohl als vollkommen genügend bezeichnet werden muß. In der Bahnhofstrasse sind 3 Schankgewerbe in Betrieb und ausserdem (auf Wunsch der Staatsbahn nur während den Sommermonaten) am Bahnhofe, selbst ein Gast- und Schankgewerbe mit den Berechti-
gungen des §.16 lit b, d, d u. f der Gewerbe-Ordnung (wird betrieben als Buffet mit Bier, Wein, Liquere, Würsteln, kalte Speisen und Dessert). Es kann daher auch von dem in Aussicht genommenen Standorte nicht behauptet werden, daß dortselbst ein derart dringendes Bedürfniß nach einem weiteren Schankgewerbe wäre, daß ein Abgehen von dem seit Jahren befolgten Princippe keine neue Schankconcession zu ertheilen, sondern nur zweckmässige Uibertragungen oder Erweiterungen zuzulassen, gerechtfertigt sein würde. Schlüslich ist zu bemerken, daß erst in letzterer Zeit mehrere gleiche Anfragen in derselben Sache im vorstehenden Sinne Bescheid erhielten und diese Partheien falls in dieser Sache nun aufrecht Bescheid ertheilt würde, sich mit Recht über die unconsequente Haltung der Stadtgemeinde Vorstehung beklagen könnten. Herr Josef Feigl recurirte an die hochlöbl.
k.k. Statthalterei. Der streng objectiv gehaltene Einbegleitungsbericht lautete: Josef Feigl Pächter des Schankgewerbes zu Steyr Ennsdorf Langegasse N°. 23 ein Mann welcher sich des Rufes eines guten Wirthes und eines anständigen Menschens erfreut, beabsichtiget auf einem ihm mittlerweile vom Gemeinderathe verkäuflich zugesicherten Bauplatze am Seidlfeld gegenüber dem Bahnhofe eine Restauration verbunden mit einigen Fremdenzimmer zu erbauen. Dieselbe Absicht hatten vor ihm schon andere und handelte es sich jedesmal noch darum, daß meinerseits beziehungsweise seitens meines Vorgängers die Zusicherung der Ertheilung einer neuen Gast- und SchankConcession hätte gegeben werden sollen.
Nachdem aber in Steyr 95 Gastund Schankgewerbe (hievon 5 in der Bahnhofstrasse) im Betrieb und diese grosse Menge von Schankgewerben in schlechteren Zeiten sehr schweren Stand haben, so würde schon seit Jahren hieramts das Princip gewahrt absolut neue Gast- und Schankconcessionen nicht zu ertheilen, sondern nur zweckentsprechende Uibertragungen und Erweiterungen solcher Concessionen zu gestatten. Dies wurde auch Herrn Josef Feigl nahe gelegt. Den hingegen vom Josef Feigl eingebrachten Recurs erlaube ich mir nun unter Anschluß der Bezugsakten zur hochgeneigten Entscheidung ergebenst in Vorlage zu bringen. Steyr am 5. Aug. 1890. Der Bürgermeister Berger. Die hochlöbliche k.k. Statthalterei hat dem Recurse mangels eines
Localbedarfes keine Folge gegeben und bemerkt, daß hingegen ausschließlich der Stadtgemeinde Steyr (Gemeinderath) der binnen 14 Tagen einzubringende Recurs an das hohe k.k. Ministerium des Innern offen steht. Die Section beantragt bei dem Umstande als es Herrn Josef Feigl unbenommen ist, ein Gast- und Schankgewerbe gleich anderen Wirthen zu erwerben und sodann um die Uibertragung auf sein eventuell erbautes Haus am Seidlfelde einzuschreiten von den dem löblichen Gemeinderathe zustehenden Recursrechte an das hohe k.k. Ministerium keinen Gebrauch zu machen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. ad Z 12405/1890 6. Das Amt erstattet folgenden
Bericht: Bei den grossen Anforderungen, welche in Folge des zunehmenden Aufschwunges des wirthschaftlichen Lebens in Stadt Steyr an die Stadtverwaltung herantreten, muß dieselbe stets bedacht sein, rechtzeitig für die Bedeckung der sich naturgemäß mehrenden Auslagen Sorge zu tragen. Hiebei ist aber darauf zu sehen, daß die Beschaffung der nothwendigen Bedeckung der Auslagen auf möglichst schonende Weise erfolge; eine solche allgemeine sich vertheilende wenig drückende Mehrbelastung ist die Erhöhung der Verbrauchsumlage auf eingeführtes Bier. Daß die Stadt für den Verbrauch vor eingeführten Bier eine höhere Umlage verlangt als für das im Stadtgebiethe erzeugte Bier erscheint aber auch gerecht wenn man bedenkt, daß
das eingeführte Bier der Stadt Steyr nur die Verbrauchsumlage tragt, während das im Stadtgebiethe gebraute Bier der Stadt Steyr directe Umlagen von der hiesigen Bräuern vorgeschriebenen Erwerb- und Einkommensteuern einbringt. Eine Erhöhung der Verbrauchsumlage für eingeführtes Bier z.B. von 60 xr auf 1 fl würde im Durchschnitt der letzten zehn Jahre berechnet, eine jährliche Mehreinnahme von 10.000 fl ergeben und somit die Stadt in Stande setzen ein Kapital von 200.000 fl behufs eventuellen Häuser- und eisernen Brückenbau, zu verzinsen und zu amortisiren. Es dürfte sich sonach empfehlen einen diesbezüglichen Beschluß zu fassen und nach üblicher Kundmachung desselben gemäß des Landesgesetzes vom 5. August
1880 Gesetz und Verordnungs-Blatt N° 9, um Erlassung eines Landesgesetzes bittlich zu werden, wie folgt: Die Stadtgemeinde Steyr sei während der, der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden fünf Jahre berechtiget, zur Bestreitung eines Theiles der durch die gewöhnlichen Einnahmen nicht bedeckten laufenden Auslagen zu Gemeindezwecken, eine Umlage von jedem im Stadtgebiethe Steyr verbrauchten Hectoliter Bier, ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit und die von denselben zu zahlende Verzehrungssteuer einzuheben und zwar bezüglich des in Stadt Steyr erzeugten Bieres im Betrage von 60 xr und bezüglich des auswärts erzeugten Bieres im Betrage von 1 fl. Durch diese Umlage darf jedoch wie bisher bloß der Verbrauch im Stadtgebiethe und nicht
die Produktion und der HandelsVerkehr getroffen werden daher bei der Ausfuhr der volle Betrag der eingehobenen Umlage rückvergütet wird und es darf auch ferner neben der Umlage ein Verzehrungssteuerzuschlag der Stadtgemeinde, auf Bier nicht bestehen. Mit der Wirksamkeit dieses Gesetzes hätte die bisher giltige Kundmachung der hochlöblichen k.k. Statthalterei ddto. Linz am 14. Februar 1887 G.u. V.Bl. N°. 4 ausser Kraft zu treten. Steyr am 30. Aug. 1890. Der Stadtsecretär Fritz Hähnel. Die Section beantragt diesen Amtsbericht vollinhaltlich zu genehmigen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 15450 7. Den Recursen des Johann und der Theresia Angerschmid gegen die Entscheidungen des Armenrathes vom 6. August 1890 Zahl 116 u. 119 N R. womit deren Ansuchen Verleihung respective Erhöhung des Armengeldes abgewiesen wurden, wird gemäß
des Sectionsantrages aus den Gründen der recurirten Entscheidung ein stimmig keine Folge gegeben. - Z. 14716, 14717 II. Section. Referent: Herr Sections Obmann Gemeinderath Mathias Perz. 8. Die Steyrthal-Bahn Gesellschaft stellt die Bitte der Gemeinderath der Stadt Steyr wolle sich zur Beschaffung des nöthigen Baukapitales für das dritte Bauloos der Steyrthal-Bahn Molln-Hörndl mit einer Summe von mindestens 50.000 fl betheiligen. Der Herr Referent verliest die Eingabe und den Sectionsantrag der dahin geht der Gemeinderath wolle für das dritte Bauloos der Steyrthalbahn von Molln bis Hörndl den Betrag von 50.000 fl (Fünfzigtausend Gulden) bewilligen. Herr Gemeinderath Ritzinger meint in der verlesenen Eingabe sei irrthüm lich angeführt, daß der Betrag von
200.000 fl für die Strecke Steyr Grünburg gezeichnet worden sei; dieser Betrag sei vielmehr ein für allemal dem ganzen Baue gewidmet worden. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erwiedert, daß in der vorliegenden Eingabe ausdrücklich gesagt sei, daß der Betrag von 200.000 fl für die ganze projectirte Bahnstrecke bewilliget worden ist. Es wurde jedoch damals zu einer Zeit wo man nicht gewußt, wie lange der blühende Geschäfts-Betrieb der Waffenfabrik dauert, wo man die Erträgnisfähigkeit der Bahn nicht gekannt hat, vom Gemeinderathe gestattet, diese Summie zum Baue des ersten Baulooses zu verwenden, damit überhaupt mit dem Baue angefangen werden könne. Herr G.R. Ritzinger unterstützt sonach den Sectionsantrag, da diese KapitalsAnlage keine unproductive ist und keine solche sein wird. Derselbe wird einstimmig angenommen. - Z 15058
9. Die Steyrer Liedertafel feiert am 28. d. Mts. ihr vierzigjähriges Gründungs Fest und wird bei diesem Anlasse zur Erinnerung an die Anwesenheit des Tondichters Franz Schubert in Steyr am Gutbrunnerhause am Stadtplatze eine künstlerisch ausgefertigte Gedenktafel anbringen und dieselbe der Gemeinde als Eigenthum widmen. Zur theilweisen Deckung dieser aussergewöhnlichen Auslagen ersucht dieser Verein- um Gewährung eines Geldbeitrages. Da die SteyrerLiedertafel während ihres vierzigjährigen Bestandes bei den seitens der Stadtgemeinde Steyr im öffentlichen Interesse veranstalteten Festlichkeiten in hervorragender Weise gewirkt hat, beantragt die Section derselben zur Deckung der durch dieses Fest bedingten Auslagen einen Betrag von 200 fl zu bewilligen und die der Gemeinde gewidmete Gedenktafel des Tondichters Franz
Schubert dankend anzunehmen. Dieser Antrag wird vom Herrn Gemeinderath Tomitz unterstützt einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15415 10. Das städtische Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung bei der Stadtkassa im Monate Juli d.Js. folgenden Bericht: fl xr Einnahmen im Monate Juli 1890 62.183 16 1/2 Kassarest vom Vormonat 8.694 30 Gesammt-Einnahmen im Juli 1890 70.877 46 1/2 Ausgaben im Monate Juli 1890 53.331 15 Kassarest für den Monat August 1890 17.546 31 1/2 Ausser nebigem baaren Kassareste pr. 17.546 fl 31 1/2 xr verfügt die Stadtkassa über eine Reserve-Sparkasse Einlage im Betrage pr 48.184 fl 25 xr daher Ende Juli zur Disposition verbleiben 15730 fl 56 1/2 xr und betrugen bis inclusive Juli 1890 Die gesammten Einnahmen: 282.830 14 1/2 Die gesammten Ausgaben 265.283 83 Städtisches Kassaamt Steyr am 31. Juli. 1890 J. Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaures Rechnungsführer. Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Perz und Turek geprüft und rich-
tig gefunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniss genommen. - Z. 13898 11. Das städtische Polizei-Inspectorat berichtet, daß die im Oktober 1888 für die städtische Reservewache angeschafften Mäntel tragunfähig geworden und bittet um Neubeschaffung derselben. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath möge die Anschaffung von 24 Stück Mänteln für die städtische Reservewache bewilligen, worüber eine Offert Ausschreibung mit dem Termm bis 15. d.Mts. von Seite des Amtes zu veranlassen sei. Gleichzeitig wolle der löbliche Gemeinderath die Finanz-Section ermächtigen die einlangenden Offerte zu öffnen und die Muster unter Beiziehung eines Sachverständigen zu prüfen um die Vergebung sofort vornehmen zu können. Einstimmig angenommen. - Z 14345 12. Frau Antonia Strubecker, Witwe nach dem am 23. Juni d.Js. verstorbe-
nen Hausmeister der städtischen Zinshäuser am Franz Josef Platze Friedrich Strubecker bittet ihr den Hausmeisterdienst in den genannten Häusern sowie die Reinigung des im Hause N°. 10 zu errichtenden Schulzimmers zu übertragen. Die Section beantragt diesem Ansuchen unter den bisherigen Bedingnissen Folge zu geben. Herr G.R. Huber unterstützt diesen Antrag. Derselbe wird sonach ein stimmig angenommen. - Z. 15377 13. Dem Asyl-Vereine der Wiener Universität wird gemäß des Sections-Antrages eine Unterstützung von 10 fl einstimmig bewilliget. IV. Section. Referent Herr Sections-Obmann Stellvertreter G.R. Haller 14. Die Stadtgemeinde Steyr hat im Kasern-Etablissement Steyr ein neues Betten Magazin aufgeführt, dessen Uibernahme von Seite k.u.k. Militär Aerars am 22. August d.Js.
commissionell stattfand. Von Seite des k.k. Militär-Aerars wurde der übliche Miethvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Die Section beantragt diesem Vertrage mit der vom Amte angeregten Ergänzung im Punkte IV. Zeile 7 wonach bei allenfalls nothwendigen Herstellungen die Gemeinde vorher hiezu aufgefordert werden müsse, da sie nur dann für etwaige Schäden hafte, zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 16.057 15. Das städtische Bauamt erstattet folgenden Bericht: Bei den vielfachen anläßlich sanitärer Uibelstände erfolgten commissionellen Besichtigungen wurde die Wahrnehmung gemacht, daß in vielen Häusern die Senkgruben nicht rechtzeitig geräumt werden, so daß dieselben häufig überflies-
sen, wodurch schädliche Ausdünstungen hervorgerufen werden und das anliegende Terrain inficirt wird; es ist auch zweifellos, daß ein grosser Theil der bestehenden Senkgruben der Anforderung bezüglich der vorgeschriebenen Wasserundurchlässigkeit nicht entspricht. Es liegt auf der Hand, daß ein derartiger Zustand in einer dicht bevölkerten und engverbauten Stadt, deren Trinkwasser zum guten Theil durch in den Hofränmen befindliche Pump-Brunnen geliefert wird, leicht Anlaß zu gefährlichen Epidemien geben kann. Die Senkgruben werden zumeist aus der Grunde nicht rechtzeitig entleert weil die betreffenden Hauseigenthümer nur sehr schwer Abnehmer für die Fäcalstoffe finden und selbst gegen Bezahlung nicht
immer rechtzeitig Fuhrwerke zur Abfuhr dieser Stoffe beigestellt erhalten. Um diesem Uibelstande für die Zukunft nach Möglichkeit vorzubeugen, erscheint es angezeigt, daß die Stadtgemeinde für eine den sanitären Anforderungen entsprechende Abfuhr der Fäcalien vorsorgt; es wurde hiedurch nicht allein die rechtzeitige Entleerung der vorhandenen Senkgruben erreicht werden, sondern es könnte sodann auch eine genaue Controle bezüglich des Bauzustandes der Senkgruben stattfinden. Die Kosten für einen completten Fäcalien Abfuhr-Apparat belaufen sich auf ciria 1700 fl. Stadtbauamt Steyr, am 3. September 1890. Bechmann. Die Section beantragt den Betrag von 1700 fl für die Anschaffung eines Fäcalien-Abfuhrwagens
zu bewilligen, die Bausection im Einvernehmen mit der IV. Section zur Aufstellung eines geeigneten Statutes für die Vornahme der Fäcalien-Abfuhr zu betrauen und der Bausection die Ermächtigung zur Anschaffung dieses Wagens ertheilen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 15836 16. Der Umstand daß im Hause, des Herrn Dr. Wilhelm Stigler die Hauptmauer an der dem Hause N°. 9 zugekehrten Seite beschädiget wurde, hat eine commissionelle Besichtigung derselben und der die Beschädigung verursachenden Verhältnisse zu Folge. Bei diesem Augenscheine ergab, daß der Kanalzwischen den Häusern N°. 7 und 9 am Stadtplatz von den in densel ben abfliessenden Wässern welche vom städt. Brunnen und von der Josef Werndl'schen Wasserleitung kommen stellenweise un-
terwaschen ist; da die Machthaber der Hausbesitzer der vorbezeichneten Häuser angesucht haben daß die städt. Abfallwässer, welche bisher durch den zwischen ihren Häusern laufenden Kanal zur Enns abfliessen anderweitig abgeleitet werden mögen, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, es sei das Stadtbauamt zur Ausarbeitung eines geeigneten anderweitigen Kanalisirungs-Projectes und den hiezu gehörigen Kostenvoranschlages zu beauftragen und genehmigen, daß die sich als nothwendig ergebende Ausbesserung des bestehenden offenen AbzugsGerinnes zwischen den Häusern Or.N°. 7 und 9 Stadtplatz nach Möglichkeit sofort respective nach Fertigstellung des neuen Abzug Kanales zu erfolgen habe. Dieser Antrag wird einstimmig ange-
nommen. - Z 14715 17. Für das Jahr 1890 ist im Praeliminare der Betrag von 2500 fl zum Zwecke der Regulirung des Teufelsbaches vorgesehen; die um diesen Betrag auszuführende Bach-Correction umfasst die Strecke von der Uiberbrückung der Steyrthalbahn zunächst und oberhalb Neulust bis zur Brücke der Aschacher Strasse beim Quenghof; es sollte namentlich eine neue Uiberbrückung zunächst dem grünen Thor in Ausführung gebracht und das Bachbett selbst von der genannten Eisenbahnüberbrückung bis zur gewölbten Brücke unterhalb Neulust entsprechend corrigirt werden. Die Durchführung dieser Correction sichert den Hundsgraben und weiter die Zieglergasse ausreichend vor Uiberschwemmungs-Gefahr durch die Hochwasser des Teufelsbaches. Eine durchgreifendere Correction des Teufelsbaches liesse sich erreichen
wenn dieselbe von der neuen Gemarkungsgrenze Steyr-Garsten oberhalb Neulust bis zur neuen Uiberbrückung der Steyrthalbahn bei Engelseck zur Durchführung gelänge; es wurde die Durchführung dieser Correction auch gelegentlich der erfolgten commissionellen Verhandlungen angestrebt, eine diesbezüglich vorliegende Kostenberechnung des Stadtbauamtes veranschlagt die erforderliche Summe für diese Correction auf circa 6200 fl in diesem Betrag ist jedoch die Summe für eine wahrscheinlicher Weise nothwendig werdende Sohlen- und Uferpflasterung des Bachbettes längs der Steyrthalbahn nicht inbegriffen, die Kosten hiefür werden circa 3000 fl betragen. Die Kosten würden sich bedeutend verringern, wenn von dieser Correc tion nur jener Theil zur Ausfüh-
rung gelange, welcher oberhalb der Aschacher Strasse liegt, es würden die Kosten einschließlich jener welche für die durch die Herrschaft Steyr geforderte Wegverlegung beim Quenghof erwachsen, den Be-- trag von circa 3000 fl erreichen, wenn von dem Umbau der gewölbten Brücke unterhall Neulust Abgang genommen wird; es würde dem löblichen Gemeinderathe auch die Durchführung dieser Theil-Correction empfohlen worden sein, doch ist hiefür die Einwilligung der Herrschaft Steyr nicht zu erreichen. Mit Rücksicht darauf und in Anbetracht daß die Kosten der umfassenderen Correction gegenüber den Vortheilen welche dieselbe gewähren würde, in keinem Verhältnisse stehen, zumalen die Stadtgemeinde durch Verlegung des Bachbettes zunächst und längs der Steyrthalbahn für die Erhaltung des Flußprofils in dieser Strecke einstehen müßte, beantragt
die Section der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen es seien bezüglich der Teufelsbach Correction nur jene Arbeiten in Ausführung zu bringen, welche voraussichtlich genügen den Hundsgraben und die Zieglergasse vor Uiberschwemmung durch die Hochwässer des Teufelsbaches zu sichern; es wären zu diesem Zwecke die beiden gewölbten Brückchen ober- und unterhalb Neulust durch 3.0 m weite Objekte zu ersetzen, das Bachbett von der Eisenbahnüberbrückung oberhalb Neulust bis zur Wegbrücke beim Quenghofe nach Möglichkeit zu räumen und zu erweitern und überdieß, behufs Gewinnung einer günstigen Zugsrichtung für die Quenghofbrücke, die Strecke des Teufelsbaches von dieser Brücke circa 80 flussabwärts durch Herstellung eines neuen Bachbettes zu corrigiren. Die Kosten für die Herstellung dieser Arbeiten werden sich auf 2500 bis 3000 fl belaufen. Herr G.R. Dr. Hochhauser hält dieses
Project, welches ungefähr 3000 fl kostet nicht geeignet die Uiberschwemmungs-Gefahr zu beseitigen; er besitze Neulust bereits 18 Jahre habe wiederholt Uiberschwemmungen des Teufelsbaches gesehen und hiebei beobachtet, daß das Wasser oberhalb Neulust, wo das Bachbeet die grosse Krümmung macht, aus dem Beet tritt und die Strasse und den Hundsgraben überschwemmt Die kleine Brücke beim grünen Thore sei zu schmal, doch die Correctur dieser Brücke allein werde die Uiberschwemmung nicht hintanhalten. Nach seiner Uiberzeugung werde die Gemeinde bei Ausführung des vorliegenden Projectes 3000 fl verausgaben, ohne etwas wesentliches erreicht zu haben. Nur mit der Herstellung eines geradliniegen Flußbettes, würde die Uiberschwemmungs Gefahr beseitiget werden und wenn schon im Praeliminare
für heuer zur Regulirung des Teufelsbaches ein zu geringer Betrag, eingesetzt sei so könne hiefür im nächsten Prarliminare wieder ein Betrag eingesetzt werden, er sei lieber für eine ganze Arbeit, wie für eine halbe, er sei daher auch lieber für eine Verzögerung des Projectes. Er beantrage daher heute in dieser Angelegenheit keinen meritorischen Beschluss zu fassen, sondern die Gemeinde Vorstehung zu beauftragen, mit den Interessenten in neuerliche Verhandlung zu treten neue Erhebungen zu pflegen und seinerzeit hierüber zu berichten. Herr G.R. Huber verläßt die Sitzung. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn G.R. Dr. Hochhauser, zur Abstimmung, welcher mit allen gegen eine Stimme angenommen wird. - Z 15832 IV. Section. Referent: Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton Mayr. 18. Vom hochlöbl. k.k. Landesschulrathe ist
am 28. v.Mts. folgender Erlass herabgelangt. - Z. 2272 L. Sch. R. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Seine kk. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 26. Juli 1890 vorbehaltlich der verfassungsmässigen Bewilligung der erforderlichen Mittel allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Staats-Unterrealschule in Steyr unter Aufrechthaltung der bisherigen vor der Auflassung der Oberclassen an dieser Anstalt bestandenen Verpflichtungen der Gemeinde vom Beginne des Schuljahres 1891/92 durch successive Eröffnung der Oberclassen zu einer vollständigen Anstalt erweitert werde. In Gemäßheit dieser Allerhöchsten Entschliessung ist mit Beginn des Schuljahres 1891/92 die fünfte und bis zur gänzlichen Ausgestaltung der Anstalt in den nächstfolgen
den Schuljahren die nächst höhere Oberclasse an dieser Staats-Realschule zu activieren. Hievon werden Euer Wohlgeboren auf Grund Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 13. August 1890 Zahl 16901 in Erledigung des Gesuches des Gemeinderathes vom 16. April 1890 Zahl 5433 mit der Einladung in Kenntniß gesetzt den Entwurf einer rechtsverbindlichen Erklärung rücksichtlich der Leistungen der Stadtgemeinde, für welche nach Inhalt und Umfang der Leistungen die anlässlich der mit Allerhöchster Entschliessung vom 4. Jänner 1872 erfolgten Ausgestaltung der Realschule abgegebene Erklärung in allen Punkten als Grundlage zu dienen hat, baldigst dem k.k. Landesschulrathe vorzulegen. Hiebei wird bemerkt, daß in der Uibergangszeit bis zur gän- lichen Ausgestaltung der Anstalt die Beistellung der Localitä-
ten und der sonstigen Erfordernisse für die Oberrealschule nur nach Maßgabe des thatsächlichen Bestandes der Oberclassen beansprucht wird. Linz den 26. August 1890. Der k.k. Statthalter Puthon. Das Amt hat einen Entwurf der in diesem Erlasse abverlangten Erklärung vorgelegt, welcher lautet: Nachdem Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 26. Juli 1890 die Vervollständigung der in Stadt Steyr bestehenden k.k. Unterrealschule zu einer Staatsoberrealschule vom Schuljahre 1891/92 ab allergnädigst zu bewilligen geruht hat, so verpflichtet sich die Gemeinde Steyr auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 5. September 1890 die unterm 30. August 1887 Zahl 10196 hinsichtlich der dermaligen Unterrealschule urkundlich eingegangenen Verpflich-
tungen nunmehr für die Staats-Oberrealschule in Steyr zu übernehmen. Demgemäß erklärt die Stadtgemeinde Steyr für die Oberrealschule die erforderlichen Localitäten beizustellen und zu erhalten. Für deren Einrichtung, Beheitzung und Beleuchtung sowie für die entsprechende Vermehrung der Lehrmittel zu sorgen, die Besoldung von zwei Schuldienern zu übernehmen und alle diese Kosten sowie ausser denselben noch den bisher geleisteten jährlichen Beitrag von 500 fl (Fünfhundert Gulden) oesterr. Währung an den oö. Studienfond aus den eigenen Mitteln der Stadtgemeinde Steyrzu bestreiten. Dagegen haben auch fernerhin die Hälfte des einfliessenden Schulgeldes und die gesammten Aufnahmstaxen unter den bisher geltenden Modalitäten an den
Local-Realschulfond abgeführt zu werden und der Gemeinde der bisher eingeräumte Einfluß auf die Schulgeldbefreiungen innerhalb der diesfalls geltenden Normen gewährt zu bleiben. Zur Sicherstellung der obigen von der Stadtgemeinde Steyr übernommenen Verpflichtungen wurde auf Anordnung des Gemeinderathes diese rechtsverbindliche Urkunde ausgestellt, von dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern des Gemeinderathes unterfertiget und mit dem Stadtsiegel bekräftigt. Steyr am 6. Septbr. 1890. Der Bürgermeister. Die Gemeinderäthe. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge diesen Erlass zur freudigen Kenntniss nehmen und die Erklärung nach dem vorliegenden Entwurf genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 15337
19. Die Interessen aus der Josef und Ludwig Werndlschen Stiftung pr 2033 fl 34 xr nebst des aus der Josef Werndlschen Stiftung erübrigten und Seitens der Waffenfabrik anher übermittelten Interessenbetrages pr 471 fl im Ganzen 2504 fl 34 xr werden den 189 Bewerbern in der vom Herrn Bürgermeister vorgeschlagenen Weise einstimmig verliehen. Z. 15439 20. Das städtische Kassaamt berichtet über das Ergebniß der diesjährigen freiwilligen Armen Subscription: Amtsbericht. - Uiber das Ergebniss der für das Jahr 1890 eingetretenen freiwilligen Subscription zum Behufe der Fortsetzung der NaturalVerpflegung im Josef Lazareth und Herrenhaus, sowie zur anderweitigen Unterstützung Hilfsbedürftiger Ortsarmen, erlaubt sich das städt. Kassaamts folgendes zu berichten: Laut beigeschlossenen Verzeichnis-
ses wurden zusammen subscribirt 2.503 fl 09 xr gegen das Vorjahr weniger um 25 fl 44 xr Vom obigen, anno 1890 erzielten Subscriptionsbetrage wurden von den Herren Armenvätern einkassirt und bis heute hieramts in Abfuhr gebracht bare 2432 f 49 xr der restliche Betrag hingegen pr 71 fl 50 ist laut der in angeschlossenen Subsriptionsbögen in den angegebenen Raten hereinzubringen. Das Vermögen des Subscriptionsfondes besteht gegenwärtig in einer Kassabarschaft pr 460 fl 58 xr und einer Einlage der Depositenbank-Filiale lautend über 5.571 fl 64 xr zusammensomit in 6.032 fl 22 xr Steyr, am 23. Juli 1890 Paarfusser. Jandaurec. Die Section beantragt diesen Bericht zur erfreulichen Kenntniss zu nehmen und den Herren Armenräthen
und Armenvätern für die beim Einkassiren der Beträge gehabte Mühewaltung schriftlich den Dank zu votiren. Einstimmig angenommen. - Z. 12967 21. Die Besorgung der Reinigung der Schullocalitäten an der KnabenVolksschule in Steyrdorf wird der Schulleitung über deren Ansuchen gegen Bezahlung der bisherigen Entlohnung für das Schuljahr 1890/91 übertragen. Herr Dr. Johann Hochhauser, als Vertreter der Frauen Karoline Baronin Imhof und Anna Gräfin Lamberg als Erbinnen nach Herrn Josef Werndl, hat den Entwurf des Stiftbriefes über die Stiftung zur Unterstützung jener Mitglieder der allgemeinen ArbeiterKranken- und UnterstützungsKassa für Steyr und Umgebung welche in Folge längerer Krankheit ausser den statutarischen
Bestimmungen stehen pr 5000 fl und über die Stiftung zur Verpflegung armer nach Steyr zuständiger und im Sct. Anna Spitale in Steyr untergebrachter Kranker pr 3000 fl zur Veranlassung der Genehmigung vorgelegt. Diese beiden Eingaben sind nach Drucklegung der Tagesordnung eingelangt; der Gemeinderath beschliesst einstimmig in die Berathung und Beschlußfassung über den Gegenstand einzugehen. Das Stiftungs-Kapital wurde bereits im April d.Js. in die gemeindeämtliche Verwahrung übernommen. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge sich zur Uibernahme und Verwaltung dieser Stiftung im Sinne der Widmungs-Bestim mungen, für immerwährende Zeiten bereit erklären, das
Amt beauftragen die Vinculirung der Stiftungs-Obligationen zu veranlassen die Genehmigung des vorgelegten Stiftbrief-Entwurfes zu veranlassen und den edlen Stifterinnen den Dank durch Erheben von den Sitzen votiren. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 15604 & 15605 Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bringt den Antrag eine die von Herrn Vorsitzenden mitgetheilte Zuschrift der GeneralDirection der kk. oesterreichischen Staatsbahnen der Bausection zur Erhebung und Berichterstattung abzutreten. Herr Gemeinderath Ritzinger frägt den Herrn Antragsteller wie es mit dem von der Sparkassa in Aussicht genommenen Baue von Zinshäusern stehe. Herr G.Rath Dr. Hochhauser erwiedert das Gesuch um Bewilligung zum Baue von Zinshäusern sei abgewiesen worden, es müßten, um mit einem derartigen Ansuchen durchzudringen die Statuten geändert werden. Jetzt stünden die neuen Ausschußwahlen bevor und ob der Ausschuß zur
Statuten-Aenderung seine Zustimmung gebe, wisse er nicht, er werde es versuchen. Der Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser wird einstimmg angenommen. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags Der Vorsitzende: Die Gemeinderäthe: Der Schriftführer:
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