Ratsprotokoll vom 1. August 1890

hat nach dem bestehenden Wasserrechte auch der Gründanrainer die Verpflichtung, seinen Grund zu schützen. Besagter Wassergraben besteht jedenfalls schon seit einigen hundert Jahren und scheint anfänglich von den betreffenden Anrainern, später auch theilweise von der Gemeinde hergehalten worden zu sein. Nachdem nun wohl schon seit jeher behagter Wasserabfluß ohne Beitragsleistung seitens der in Gemeinde Sct. Ulrich gelegenen Grundbesitzer geduldet worden, so haben die hierortigen Interessenten die im Protokolle vom 17. l.Mts. ersichtlichen Erklärungen abgegeben auf Grund deren dem löblichen Gemeinderathe empfohlen wird die commissionellen Vereinbarungen, wie folgt zu genehmigen: 1. Die Strecke vom Eintritte des in Rede stehenden Wasserabzuggrabens in das Stadtgebieth bis zur Bauparzelle 1094 ist die öffentliche Wegparzelle 1306; in dieser Strecke übernimmt die Stadtgemeinde Steyr die

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