Bauparzelle N°. 379 mit dem darauf erbauten Hause N°. 25 in Ort und die dazugehörigen Grundparzellen 1178 Garten, 1179 Garten und 1181 Garten und aus der Wegparzelle 1180 den mit 1180/1 bezeichneten Theil überläßt. Den mit 1180/2 bezeichneten Theil dieser Wegparzelle behält sich die Gemeinde bevor. Der von den Ehegatten Gupf an die Gemeinde zu überlassende Theil der Bauparzelle 382 im Flächenmasse pr 30 □Klafter wird auf 300 fl und die in das Eigenthum der Ehegatten Gupf zu über lassende Liegenschaft Consc. N°. 25 in Ort mit Ausnahme des von der Gemeindesich vorbehaltenen Theiles der Wegparzelle 1180 auf 3000 fl veranschlagt, und haben daher die Ehegatten Gapifeine Aufgabe pr 2700 fl zu zahlen, welche bei Unterfertigung des Tauschvertrages zu erlegen ist. Die Kosten des Tauschvertrages und der grundbücherlichen Durchführung des selben haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die Beschaffung der Situa-
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