verfügen und deren Verwendung zu bestimmen hat. Herr G.R. Ritzinger erklärt für den Sectionsantrag zu stimmen. Was aber die Verwendung dieses Zinsenantheiles für die Folge betrifft, so stelle er den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, den gesammten Antheil an den Reservefondszinsen der Sparkassa Steyr dem Gemeinde-Armen-Institute zuzuwenden dagegen sollen im Bedarfsfalle die gemeinnützlichen und wöhlthatigen Vereine der Stadt zur Zeit der Praeliminar-Berathung um Subvention aus Gemeindemitteln einschreiten. Der Herr Referent findet diesen Antrag nicht passend. G.R. Ritzinger betont, daß die Gemeinde heute für Armenzwecke ungefähr 15.000 fl aus Gemeindemitteln beitrage. Diese Post könnte hier durch den Zinsen antheil fast gedeckt werden. Nicht alle nach dem Sectionsantrage zu betheilenden Vereine und Anstalten dienen einem gemeinnützigen wohlthätigen Zwecke.
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